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Gruppenpraxis - Von der Idee zur Wirklichkeit

 

Es hat vor etwa drei Jahren einen Zeitpunkt gegeben, an dem ich mit meiner Arbeitssituation sehr unzufrieden war. Nicht ohne eigene Betroffenheit habe ich in der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien den Antrag gestellt, sich mit der Burn-out-Problematik bei Kolleginnen und Kollegen zu beschäftigen, was, wie man den zahlreichen Artikeln dazu entnehmen kann, auch geschehen ist – mit den ebenfalls bekannten Ergebnissen. Es war auch ein Zeitpunkt, alte Träume und Pläne entweder ruck-zuck zu verwirklichen, oder aber endgültig auf den Misthaufen der privaten Geschichte zu werfen.

 

Dr. Franz Mayrhofer

Ein solcher Plan war der, eine Gruppenpraxis zu gründen, der eigentlich am Beginn meiner Kassenarzttätigkeit gestanden hatte. Damals  (1983!) – eifrig diskutiert mit Kolleginnen und Kollegen, Krankenschwestern, SozialarbeiterInnen, dem damaligen Gesundheitsstadtrat Stacher – scheiterte mein Engagement am mangelnden Vertrauen in meine eigene soziale Kompetenz. Also habe ich nach einem Jahr Gruppenpraxis-Planung eine traditionelle Einzelpraxis in Wien-Mariahilf eröffnet und mit großer Freude und Begeisterung aufgebaut. Die Jahre sind ins Land gezogen, wie eine tibetische Gebetsmühle haben Gesundheitspolitik und Ärztekammer ständig nach neuen Organisationsformen, Gruppenpraxen, Strukturreformen, Hausarztmodellen und Aufwertungen der PraktikerInnen gerufen, geschehen ist wenig bis gar nichts.

 

Dass die Zeit doch reif geworden ist für Gruppenpraxen, zu Beginn noch in der abschreckenden Gesellschaftsform der OG, dann auch als GmbH, hat vielfältige Gründe. Diese sind in erster Linie die  Ansprüche der Politik an eine zeitgemäße und funktionierende  Primärversorgung, die in Österreich dramatisch unterentwickelt ist und die in den gegenwärtigen Strukturen nur schwer realisierbar ist. Unter dem Damoklesschwert der Allgemeinmedizinischen Versorgungszentren (AVZ) von Ministerin Kdolsky hat letztlich auch die Ärztekammer Wege für neue Strukturen im Bereich der Allgemeinmedizin frei gemacht.

 

Zur Gründung einer Gruppenpraxis braucht man Geduld, einen vertrauensvollen Partner, die Überzeugung, ein Projekt zum beiderseitig Vorteil zu schaffen, und Glück. In meinem Fall habe ich mit einem Kollegen, der mich jahrelang vertreten hat,  vor 3 Jahren Gespräche über eine mögliche Kooperation begonnen.

Es konnte dabei dem Kollegen das Angebot gemacht werden, mit dem Einstieg in die Gruppenpraxis neben einer Menge von Arbeit und Einkommen auch an  medizinischer und unternehmerischer Erfahrung teilzuhaben sowie Anfangsfehler zu vermeiden und eine Menge Lehrgeld zu sparen.

 

Dr .Wolfgang Mückstein

Da sich, wie bekannt (jetzt nicht mehr so strikt gehandhabt) am Stellenplan nichts ändern darf, habe ich meine Fühler im Bezirk ausgestreckt, und nachdem ich von den Pensionsplänen einer Kollegin gehört habe, mit dieser Kontakt aufgenommen. Mit ihr habe ich  eine (auch finanzielle) Einigung betreffend die Weiterbetreuung ihrer Patienten getroffen. All das in enger Kooperation mit der Ärztekammer und vor allem der Gebietskrankenkasse als dem zukünftigen Vertragspartner der neuen Gruppenpraxis. Mein zukünftiger Partner hat während dieser Phase der Planung buchstäblich alle Möglichkeiten der Erlangung von Punkten für die Reihungsliste genützt. Danach wurde zur Ausschreibung geschritten und da er Erstgereihter unter den vier BewerberInnen für die Stelle war, konnten die nächsten Schritte erledigt werden. Diese waren die Gründung einer Offenen Erwerbsgesellschaft als Partner für die Kassenverträge, die  noch am Tag der Vorlage des Firmenbuchauszuges unterzeichnet wurden (bei gleichzeitiger Rücklegung meines Einzelvertrages). In den folgenden Wochen mussten eine ganze Reihe weiterer Verträge neuverhandelt (mühsam und teuer: der neue Hauptmietvertrag für die Gruppenpraxis, Wien Energie, Versicherungen, Internetprovider …) werden, und die gesamten Außenbeziehungen der OG gestaltet werden. Mit der Hausbank musste ein großzügiger und günstiger Überziehungsrahmen verhandelt werden, da die OG erst im vierten Monat des Bestehens nennenswerte Honorarsummen erhalten würde bei fortlaufenden Kosten.

 

Parallel dazu waren wir in sehr intensiven Verhandlungen über die Innengestaltung der OG. Diese wurden mit unseren persönlichen Steuerberatern, einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt sowie einem in Ärzteangelegenheiten erfahrenen Steueranwalt geführt. Das Ziel war eine, beide Seiten bis ins Detail zufriedenstellende und faire Gesellschaftsform zu finden, die insbesondere auch steuerrechtlich vollkommen „sauber“ war. Die derzeit zwischen den Kurien der angestellten und der niedergelassenen Ärzte geführten erbitterten Diskussionen um das Für und Wider verschieden hoher Anteile an der Gesellschaft, und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Dynamik der Gesellschaft hat uns natürlich viele Stunden Gespräche abverlangt, die letztlich dazu geführt haben, dass wir uns für ein 50 zu 50 Modell entschieden haben.

 

Das bedeutet, dass jedem Partner genau die Hälfte der gesamten Ordinationszeiten zugerechnet wird. Jeder kann sich aber in „seinen“ Zeiten im Rahmen der Vertretungsbestimmungen vertreten lassen – und zahlt das auch selbst. Dadurch sind auch ungleiche Arbeitszeiten bzw. Urlaubstage der Partner möglich.

 

Ausgenommen von dieser Regel sind Hausbesuche und Vorsorgeuntersuchungen, die zur Gänze außerhalb der regulären Arbeitszeit geleistet werden und daher demjenigen zugerechnet werden, der sie leistet.

 

Selbstverständlich erfordert die Übernahme von Teilen eines Betriebes als Gesellschafter ein Einvernehmen über den genauen Wert des Betriebes. Dieser wurde mittels einer standardisierten Unternehmensbewertung durch eine Steuerberatungskanzlei durchgeführt und von beiden Partnern als angemessen anerkannt. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, welche Gewinne, abgesehen von einem üblichen Arbeitsentgelt erwirtschaftet werden können.

 

Danach wurde ein Modell vereinbart, dass eine Bezahlung der Anteile über einen im Gesellschaftervertrag exakt vereinbarten Gewinnvorab vorsieht. Das bedeutet, die Gewinnausschüttung erfolgt solange zum Beispiel im Verhältnis 70 zu 30, bis  die mit dem jungen Kollegen vereinbarte Kaufsumme für den 50%-OG-Anteil bezahlt ist. Es wäre zwar derzeit steuerlich  günstiger, die Kaufsumme erst bei der Pensionierung des Seniorpartners zu bezahlen – es sind bei vollständiger Berufsbeendigung nur 25% Steuer fällig, der Gewinnvorab ist aber notwendig, um den Einkommensverlust des Verkäufers zu kompensieren. Außerdem müsste die Gruppenpraxis zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile des mindestens 60-jährigen Seniorpartners 7 Jahre bestehen – eine  Gruppenpraxisgründung als reines Exit-Szenario ist daher unsinnig.

 

Um eine solche Vereinbarung realisieren zu können, muss die Gesellschaft natürlich einen über die Arbeitsentgelte hinausreichenden Gewinn erwirtschaften, die Praxis muss also eine gewisse Größe haben. Die Durchschnittsscheinzahlen der drei Wiener Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin betragen derzeit 1.900 Scheine.

 

Bedacht muss werden, dass eine Öffnungszeit von mindestens 30 Stunden sowie das Verbot von Urlaubsschließungen ein gutes Vertretungsmanagement erfordern. Wir haben zwei KollegInnen in der Ordination als Dauervertretungen und Vertretungen für Urlaube und bei Erkrankungen engagiert und sind sehr bemüht, ihr Engagement in der Ordination zu ihrem vorrangigen Arbeitsfeld zu machen.

 

In der täglichen Arbeit ist es trotz des deutlich vermehrten Betriebes in der Ordination zu einer sehr angenehmen und entlastenden Entspannung gekommen. Die Möglichkeiten eines spontanen Konzils, die Möglichkeiten der Hilfe in einem Notfall, die Möglichkeiten aus diagnostischen und therapeutischen Sackgassen herauszufinden, die Möglichkeiten Leid und Frustration, aber auch die Freude an der Lösung schwieriger Probleme zu teilen sind wertvoll und wunderbar! Ich habe die Arbeit mit LehrpraktikantInnen durch viele Jahre sehr geschätzt und die Gruppenpraxis sofort wieder als Lehrpraxis anerkennen lassen, es ist dennoch das gemeinsame Tragen von Verantwortung auf Augenhöhe eine andere Qualität.

 

Es arbeiten während der erfahrungsgemäß stark frequentierten  Zeiten immer zwei ÄrztInnen sowie zwei Ordinationshilfen in der Praxis. Es sollten außer in Notfällen kein Arzt und keine Ärztin länger als 5 Stunden durchgehend ordinieren.


Nicht zu unterschätzen ist der kommunikative Aufwand in der Gruppenpraxis. Regelmäßige Teamsitzungen aller MitarbeiterInnen sowie regelmäßige Treffen des ärztlichen Teams haben sich als unabdingbar erwiesen, einerseits um innovative Projekte und Neuerungen in den Abläufen zu kommunizieren und andererseits um gefährliche Problemstaus zu vermeiden. Ebenso erfordern die verschiedenen Dienstpläne Stunden hochkonzentrierter Arbeit und ständiger Rückmeldung. Aber auch hier gilt, dass es in der Natur von Teamarbeit liegt, dass von den Stärken jedes Teammitgliedes alle profitieren können, und seine Schwächen von den anderen ausgeglichen und damit leb- und akzeptierbar werden.

 

Letztlich ist die Gruppenpraxis als Organisationskonzept eine Antwort auf neue Herausforderungen und Ansprüche. Die Ansprüche der Patienten an eine kontinuierliche und hochqualitative  Versorgung, die Bedürfnisse  von Ärztinnen,  Ärzten und GesundheitsarbeiterInnen nach entspannten  und  befriedigenden Arbeitsbedingungen und die Forderungen der Politik nach einem adäquaten und zweckmäßigen Einsatz der vorhandenen Mittel.

 

Dr. Franz Mayrhofer
Mariahilfer Straße 91/1/6, 1060 Wien
Ecke Mariahilfer Straße/Otto-Bauer-Gasse
Tel.:  01/59 74 337
Fax: 0/1/59 74 337-5
praxis@medizinmariahilf.at
http://medizinmariahilf.at

 

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