Liebe Leserin, lieber Leser!
Die Grünen und die ÖVP haben mit der Einsetzung der Untersuchungskommission zu den "Missständen in der Versorgung psychiatrischer PatientInnen im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien" ihr Minderheitenrecht in Anspruch genommen um einen Tabubereich der Wiener Gesundheitspolitik aufzuarbeiten. Psychisch erkrankte Menschen dürfen nicht länger unterversorgt und verschwiegen in alte Gemäuer abgeschoben werden. Ihr Gesundheitspersonal hat Anspruch auf moderne Arbeitsbedingungen und ausreichende Ressourcen, damit sie "state of the art" versorgen können. Die zuständigen Stadträtinnen müssen sich endlich für die Versäumnisse der letzten Jahre verantworten.
. Das Kontrollamt stellt dem KAV ein schlechtes Zeugnis aus
. Die "Sanitäre Aufsicht" der Stadt kommt ihrem Auftrag nur mangelhaft nach
. Das Ausmaß der Nebenbeschäftigungen von ÄrztInnen im KAV - massive Kritik des Kontrollamtes
. Unseriöse Knebelverträge für die freien Hebammen
. u.v.m
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
In den letzten Wochen mehrten sich die Berichte von PatientInnen, Angehörigen und Personal über Missstände in der stationären und ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen, insbesondere im Otto-Wagner-Spital (OWS). Diese Missstände sind nach Ansicht der AntragstellerInnen Folge einer verfehlten Gesundheitspolitik, die sich in massiven Strukturmängeln in der Unternehmung Krankenanstaltenverbund und in den Psychosozialen Diensten Wien (PSD) niederschlägt.
Es möge eine Untersuchungskommission eingesetzt werden zur Klärung der Fehl- und Unterversorgung, sowie der konkreten Missstände in der stationären und ambulanten psychiatrischen Einrichtungen der Gemeinde Wien, beginnend mit dem Zeitpunkt der Gründung des UKAV am 1. Jänner 2002 .
Es soll untersucht werden, inwieweit die verfehlte Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre für diese Missstände verantwortlich ist.
Es soll geklärt werden, wer die diesbezügliche politische und administrative Verantwortung dafür trägt. Besonderes Augenmerk soll auf die Großeinrichtung Otto Wagner Spital und auf das Kuratorium Psychosozialer Dienste Wien, als größtem extramuralen Versorger, gelegt werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob ein Organisationsversagen, wie es im OWS offensichtlich der Fall ist, auch für andere stationäre psychiatrische Abteilungen in der UKAV und in den PSD vorliegt.
Handlungsleitendes und oberstes Ziel der SPÖ: Gesundheitsstadträtin Wehsely und ehemalige Gesundheitsstadträtin Brauner sollen für die jahrelang bekannten Missstände nicht einstehen müssen
Nach den ersten Sitzungen der Untersuchungskommission ist klar: die SPÖ nützt ihre Mehrheit nach Kräften, um die Aufklärung der politischen Verantwortung der roten Stadträtinnen für die Missstände zu verhindern:
Wenn Sie der Arbeit der Untersuchungskommission regelmäßig folgen wollen, möchten wir Sie ans Internet verweisen: wien.gruene.at/ psychiatrieskandal Sigrid Pilz berichtet regelmäßig in ihrem Blog aus den Sitzungen.
Dieser Kommentar ist eine Erwiderung auf “Unter dem Deckmantel Aufdeckung” von Rotraud Perner (DER STANDARD, 5. März 2008)
Psychiatrie-Missstände: Fehlende Krankheitseinsicht und Wagenburg-Mentalität. Berechtigte Kritik sollte nicht diskreditiert werden
Psychische Erkrankung ist eines der letzten großen Angstthemen der Gesellschaft, über das offenkundig weiter geschwiegen werden soll. Wer also öffentlich macht, wie es um die Wiener Versorgungsstrukturen bestellt ist, muss mit Abwehr vor allem vonseiten der Verantwortlichen rechnen. Die Stadträtinnen Pitterman, Brauner und Wehsely hatten nicht reagiert, obwohl die Ärzteschaft des Otto-Wagner-Spitals (OWS) wiederholt warnte, dass man nicht mehr “state of the art” behandeln könne. Die dramatischen Körperverletzungen, bzw. Todesfälle von
Patienten, die sich ereignet hatten, wurden von Wehsely verschwiegen und im Rechtsstreit vom Krankenanstaltenverbund (KAV) als unvermeidlich abgetan. Mittlerweile stehen Ärztinnen und Ärzte wegen eines Todesfalls im Netzbett vor Gericht. Sie müssen ihren Kopf für die Mangelstrukturen hinhalten, die ihnen die Wiener Gesundheitspolitik zumutet, denn eine moderne Psychiatrie betrachtet die lückenlose Überwachung von stark sedierten und fixierten PatientInnen als unverzichtbar. Im OWS fehlt es dafür schlicht an Ressourcen. Dass man bereit ist, auf die zweifelsfreie Aufklärung von Todesursachen zu verzichten, ist unter diesen Voraussetzungen ein Alarmsignal. Erst kürzlich wurde ein Toter im Netzbett entgegen dem Rat der Gerichtsmedizin vom OWS übereilt zur Beerdigung freigegeben.
Personalnotstand
Ein Blick in zahlreiche Dokumente des OWS beweist, wie sehr das Personal unter Druck steht: Drängende Briefe an Vorgesetzte, Protokolle aus Primarärztesitzungen und interne Studien belegen die Personalnot, die fehlende medizinische Infrastruktur, die baulichen Mängel und die Überbelegung des Spitals. Es ist wörtlich von Übernahmefahrlässigkeit, gefährlicher Versorgung und Organisationsversagen die Rede. Die Reaktionen von KAV und Rathaus blieben entweder ganz aus oder lösen das Problem nicht: Statt dem OWS ausreichend intensivmedizinische Betten zur Verfügung zu stellen, gibt es die KAV-Weisung, bei Bedarf selbst auf Betteltour zu gehen. Weder wurde das hohe Risiko problematisiert, das für die Patienten durch diese Verzögerung entsteht, noch wurde zugesagt, die entsprechenden Ressourcen, die in der Psychiatrie unverantwortlicher Weise fehlen, auszubauen. Offensichtlich hat die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely große Angst vor der Untersuchungskommission, die jetzt von Grünen und ÖVP eingesetzt wurde. Sie scheut keine Gelegenheit, die oppositionellen InitiatorInnen persönlich zu diffamieren, ihnen den Zutritt zur Psychiatrie zu verweigern, und versucht, das Personal auf eine Wagenburg-Mentalität einzuschwören. Die Psychoanalytikerin Rotraud Perner versteigt sich in ihrem Kommentar im Standard zu einer Diskreditierung von berechtigter Kritik an den Zuständen in der Psychiatrie: Sie bezichtigt Angehörige, die die Versorgungsmängel im OWS öffentlich machen, des psychischen, sozialen oder sexuellen Missbrauchs an ihren kranken Familienmitgliedern. Und das nicht etwa nur in Ausnahmefällen, sondern “nur zu oft”! Die Psychiatrie im OWS leidet an der politischen Agonie der Verantwortlichen und deren fehlender Krankheitseinsicht. Die Parallelen zur Untersuchungskommission zum Lainz- Skandal sind aber unübersehbar. Lange wird gemauert und geleugnet, doch am Ende sind Konsequenzen unvermeidbar: Das Pflegeheim Lainz wird zugesperrt und durch kleine Einrichtungen ersetzt. Das Tabuthema Psychiatrie aus der Ecke des beschämten Verschweigens und Versteckens zu holen ist daher eine große Chance für alle und der wichtigste Schritt zur Reform.
Die Grünen haben dem Wiener Kontrollamt den Auftrag erteilt die Gebarung des Wiener Krankenanstaltenverbundes seit seiner Unternehmungswerdung (am 1.1.2002) zu prüfen. Der Prüfzeitraum belief sich von 2002 bis 2006. Im Gegensatz zu den großen Versprechungen, die mit der Unternehmenswerdung von der Wiener SPÖ gegeben wurden, listet der 182 Seiten starke Bericht eine lange Mängelliste auf. Mit der Ausgliederung in 3 bzw. -ab dem 1.4.2005 -4 Teilunternehmungen waren große Ziele verbunden. Dem KAV sollte durch die Unternehmenswerdung zusätzliche Selbständigkeit und Eigenverantwortung gegeben werden. Das Budget wurde für 5 Jahre festgelegt. Damit sollte dem KAV und hier insbesondere der Generaldirektion, große finanzielle Freiheit, die zu rascheren Entscheidungen bezüglich operativer Geschäftstätigkeit und Investitionen führen sollte, übertragen werden. Um den Erfolg der Veränderungen zu messen, sollte mit den Krankenanstalten und Pflegeheimen ein Zielvereinbarungssystem entwickelt werden. Durch laufende Kosten- und Leistungsinformationen in einem einheitlichen Datensystem sollten Quervergleiche möglich werden, die zu einer Ressourcenoptimierung führen und geeignet sind die Basis einer zielgerichteten strategischen Planung und operativen Umsetzung im Sinne des Versorgungsauftrages des KAV zu bilden. Das AKH als eigene Teilunternehmung, behaftet mit den Kompetenzproblemen die sich aus der Doppelträgerschaft - Bund/Wien – ergibt, sollte innerhalb der Unternehmung strukturell zu einem eigenen Betrieb oder zu einem eigenen Unternehmen weiterentwickelt werden. Der Bericht stellt dem Management der Unternehmung ein vernichtendes Urteil aus. Keines der mit der Unternehmenswerdung verbundenen Ziele wurde erreicht. Die meisten Vorhaben wurden nicht einmal begonnen, das wenige was in Angriff genommen wurde scheiterte oder wurde nicht weiter verfolgt.
Die Hauptpunkte der kontrollamtlichen Kritik:
1.Zielvereinbarungen für die Krankenanstalten und Geriatriezentren wurden nicht erstellt oder verkamen zu reinen Papiertigern.
Zwischen der Generaldirektion (GD) des KAV und den einzelnen Krankenanstalten (KA) bzw. Geriatriezentren (GZ) sollten Zielvereinbarungen getroffen werden. Auf diesen aufbauend sollte es
wiederum zwischen den einzelnen KA bzw. GZ mit den leistungserbringenden Dienststellen zu entsprechenden Zielvereinbarungen kommen. Es lagen Zielvereinbarungen für die Jahre 2002 bis 2004 und 2006 vor. Die Zielvereinbarungen enthielten Daten zu den Orientierungs- und Leistungsparametern, zum Budget bzw. zum Wirtschaftsplan, zum Personal, zu den Investitionen sowie sonstigen inhaltlichen Zielen (z.B. > wie die Erhöhung des Anteils der biologischen Lebensmittel, Reduzierung von Abfallmengen usw.). Allerdings ergab die Einschau in die Zielvereinbarungen, dass diese nur als Rahmenvorgaben verwendet wurden. Die Zielvereinbarungen enthielten weder Anreize zu deren Einhaltung noch waren Konsequenzen bei der Nichteinhaltung vorgesehen. Die Stärkung der „Eigenverantwortung der Führungskräfte“ erfuhr keine nennenswerte Änderung, da die - in unterschiedlichem Ausmaß – als Steuerungsinstrument verwendeten Zielvorgaben auch schon vor der Unternehmenswerdung zum Einsatz gekommen waren. Das Kontrollamt merkt kritisch an, dass sich Zielvorgaben nur als Steuerungsinstrument eignen, wenn deren (Nicht)-Erreichung mit Konsequenzen verbunden ist, was im KAV nicht der Fall war. Durch die weit gehende Dezentralisierung wäre es für die Kollegialen Führungen möglich, alle betriebsrelevanten operativen Entscheidungen eigenständig in den KA und GZ umzusetzen. Dieses wesentliche Instrument zur Führung der KA und GZ wurde von den Kollegialen Führungen nicht genutzt und von der GD nicht eingefordert. Die mit der Unternehmungswerdung verbundene Aufgabe, das überwiegende „Verwalten“ durch unternehmerisches Handeln zu ersetzen, wurde nicht erfüllt.
2. Keine Leistungsplanung, abnehmende LKF-Punkte, fachliche Schwerpunktsetzung bleibt der Eigeninitiative von MitarbeiterInnen überlassen >n dem vom KAV im Jahr 2003 erstellten „Konzept zur Weiterentwicklung der Unternehmung KAV für die Jahre bis 2006 (2010)“ wurde besonders hervorgehoben, dass es die Aufgabe des KAV sei, sein Angebotsstruktur inkl. standortspezifischer Kapazitäten festzulegen, um die Vorgaben des Ö. Krankenanstaltenplanes bzw. des Wiener Krankenanstaltenplanes zu erfüllen und diese unternehmensintern finanzieren zu können. Eine Leistungsangebotsplanung sollte demnach für jede Fachrichtung auf der Grundlage einer Analyse und Prognose der medizinischen Rahmenbedingungen und deren Entwicklung erfolgen. Das Kontrollamt hat diese sinnvolle Aufgabenstellung nun auf ihre Umsetzung hin untersucht und kam zu einem vernichtenden Ergebnis: Das Bestehen eines verbindlichen quantitativen und qualitativen Leistungsauftrages für die Teilunternehmungen, für den stationären und ambulanten Bereiche der KA, für die geriatrischen Einrichtungen und die Serviceeinrichtungen konnte im Betrachtungszeitraum nur insofern festgestellt werden, als in den jeweiligen Zielvereinbarungen (Anm. sofern sie überhaupt bestanden) die quantitativen Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung in Form der Orientierungsparameter vorgegeben wurden. Das Kontrollamt konnte in diesem Zusammenhang jedoch keine unternehmensweit einheitliche, über mehrere Jahre vollzogene und verbindliche Vorgangsweise feststellen.
Die in den Fonds-KA im stationären Bereich erbrachten Leistungen werden mittels LKF-System dokumentiert. Den Leistungen wird ein bestimmter LKF-Punktewert zugeordnet. Jeder LKF-Punkt ist einen bestimmten Geldbetrag wert, den das Haus für die erbrachte Leistung über den WIKRAF bzw. nun über die Gesundheitsplattform refundiert bekommt. Die Auswertung der LKF-Daten ergab, im KAV einen Anstieg der erzielten Kernpunkte um rd. 7% , während die übrigen Fonds-KA (Ordensspitäler, Hanusch-KA, Evangelisches KA) um rd. 20% mehr Punkte erwirtschafteten. Der Anteil des KAV an der Gesamtsumme der an allen Fonds-KA vergebenen Kernpunkte ging daher von rd. 80% im Jahr 2002 auf rd. 78% im Jahr 2005 zurück.
Das Kontrollamt stellte fest, dass Schwerpunktsetzungen in den einzelnen KA bzw. medizinischen Fachabteilungen vor allem auf Eigeninitiative und das Engagement der dort tätigen MitarbeiterInnen zurückzuführen war.
3. Keine überprüfbaren Zielwerte, keine leistungsorientierte Finanzierung
Das Kontrollamt stellt fest, dass es keine verbindlichen Festlegungen mit überprüfbaren Zielwerten bzgl. der Ergreifung von Maßnahmen bei der Nicht-Einhaltung von Plan- oder Prognosewerten gab. Weder in den Unterlagen der Budgetvollzugssitzungen noch in den vom KAV übermittelten Sitzungsprotokollen waren derartige Vorschläge enthalten. Die bereits vor der Unternehmenswerdung geübte Vorgangsweise zur Verteilung von Finanzmitteln innerhalb des KAV wurde auch im Betrachtungszeitraum 2002 – 2006 beibehalten. Daher wurde auch die angestrebte einheitliche Finanzierung der Leistung (gleiches Geld für gleiche Leistung) nicht verwirklicht.
4. Mangelnde Kostentransparenz, fehlende Kostenrechnung
Seit der Unternehmenswerdung wurden in den KA im Bereich Transparenz der Kosten- und Leistungsstruktur keine Verbesserungen eingeführt. Das Kontrollamt merkt kritisch an, dass die in den strategischen Unternehmenskonzepten angeführten Vorhaben hinsichtlich der Festlegung von quantitativen und qualitativen Leistungsaufträgen innerhalb des KAV nicht realisiert wurden. Die Weiterentwicklung der bestehenden Kostenrechnung in Richtung einer patientInnenbezogenen Kostenträgerrechnung mit einheitlichen Leistungskatalogen und Kalkulationsrichtlinien wurde nur punktuell vorangetrieben.
5. Betriebskostenzuschuss, Rücklagen, Gesamtausgaben – das Geld ist weg
Die Gemeinde Wien gewährt dem KAV jährlich einen Betriebskostenzuschuss. In den Jahren 2002 bis 2006 mußte dieser Zuschuss von 23% auf 25,7% gesteigert werden (von 533,56 Mio Euro auf 670 Mio. Euro). Im gleichen Zeitraum konnte der KAV lediglich eine Ertragssteigerung von 12,1% erzielen (von 2.324,57 Mio Euro auf 2.604,72 Mio Euro). In den Jahren 2002 bis 2004 mußte der Betriebskostenzuschuss durch die Gemeinde Wien wesentlich geringer aufgestockt werden als in den Jahren 2005 und 2006. Von 2002 – 2004 wurde vom KAV das „Familiensilber verscherbelt“, d.h. um die laufenden Kosten zu senken, wurden die Rücklagen fast zur Gänze abgebaut. Seit Ende 2004 sind die Rücklagen im Großen und Ganzen aufgebraucht und die Gemeinde Wien muss zu den bereits gegebenen Geldern massiv Geld zuschießen.
Das Unternehmen KAV startete zum 1.1.2002 ausgestattet mit Rücklagen in der Höhe von 381,04 Mio Euro. Zum 1.12.2006 waren davon nur noch 47,92 Mio Euro übrig, was einen Abbau der Rücklagen von 87,4% oder rd. 333 Mio Euro entspricht. Zum Stichtag 31.12.2006 waren im KAV nur noch lediglich rd. 27 Mio Euro an Rücklagen frei verfügbar. Dieses Ergebnis ist um so desaströser, da die Rücklagen im Wesentlichen zur Aufrechterhaltung des Betriebes verwendet wurden. Für die anstehenden Großvorhaben, wie den Bau der geplanten neuen Geriatriezentren bzw. den Bau des KH Nord kann nicht mehr auf Rücklagen zurückgegriffen werden.
Die extremen Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen und das Mißmanagement des KAV schlagen sich selbstverständlich auch im Budget der Stadt Wien massiv nieder. Während die Gesamtausgaben der Gemeinde Wien in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt um 6,9 % angestiegen sind, haben sich die Ausgaben der Stadt Wien für die U-KAV um 22,3 % erhöht. Das Kontrollamt stellt dazu nüchtern fest: Insgesamt ist eine Budgetentlastung bzw. eine Verminderung des Anteils der Ausgaben für die U-KAV am Budget der Stadt Wien durch die Unternehmungswerdung auf der Grundlage der vorliegenden Daten aus dem Rechnungsabschluss der Stadt Wien nicht ersichtlich. Bei der Budgetmittelverteilung standen zum Zeitpunkt der Einschau weiterhin primär die kamerale Ausfinanzierung bzw. die Einhaltung des Finanzierungsübereinkommens und nicht nur die effiziente Mittelverteilung für die Leistungserstellung bzw. die Zielvereinbarungen innerhalb der U-KAV im Vordergrund. Nach Ansicht des Kontrollamtes konnte damit bisher von der U-KAV ein leistungsorientierter und flexibler Mitteleinsatz noch nicht in ausreichendem Ausmaß umgesetzt werden. Das Kontrollamt empfahl daher, künftig entsprechende Planungsinstrumente des Rechnungswesens einheitlich auf allen Ebenen der U-KAV im Sinn einer Stärkung der betriebswirtschaftlichen Strukturen einzusetzen. Weiters wäre im darauf aufbauenden Planungsprozess Bedacht zu nehmen, dass in den Wirtschaftsplänen der U-KAV realistische Werte, die mit einer optimierten Leistungserbringung unmittelbar in Zusammenhang stehen, ausgewiesen werden und damit erreichbare Grundlagen für den Budgetvollzug bilden.
6. Personalmanagement/Personalplanung/Nachbesetzungen, Führungsverhalten
Der KAV hat durch den Gemeinderat die Eigenschaft einer Unternehmung, welche die Personalangelegenheiten ihrer Bediensteten selbst wahrnehmen kann, zuerkannt bekommen. Gleichzeitig wurde diese Selbstständigkeit insofern eingeschränkt, als die Festlegungen von Personalkompetenzen weiterhin der MagistratsdirektorIn obliegen. Der Entscheidungsspielraum der U-KAV im Bereich des Personalmanagements kann daher mit jenen Unternehmen, die ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt werden, nicht verglichen werden. Trotz dieser massiven Einschränkungen des KAV in Fragen des Personalmanagements hat der KAV auch in diesem Bereich wesentliche Entscheidungskompetenz, die aber kaum genutzt wurde:
Besetzung vakanter Dienstposten: Die Besetzung vakanter Dienstposten bildet ein wesentliches Instrument des Personalmanagements und war - mit Ausnahme rechtskundiger Bediensteter - in den Kompetenzbereich der U-KAV übertragen worden. Im KAV besteht die zentrale Vorgabe, vakante Posten aus budgetären Gründen erst nach zwei Monaten Vakanz nachzubesetzen. Dadurch verschärft sich in vielen Bereichen die ohnehin angespannte Personalsituation massiv.
Arbeitszeitregelung: Die Vorgangsweise, eine Zuerkennung von Remunerationen nur nach Anträgen an die Generaldirektion (GED) vorzunehmen, widersprach nach Ansicht des Kontrollamtes der ursprünglichen Zielsetzung, den Anstalten diesbezüglich freie Gestaltungsmöglichkeiten zu gewähren. Das Kontrollamt vertrat die Auffassung, dass in einem Unternehmen von der Größe des KAV die Beurteilung einer außerordentlichen Leistungserbringung nicht auf der Ebene der GED erfolgen kann. Ebenso entsprach die zum Zeitpunkt der Einschau gepflogene Vorgangsweise nicht der Zielsetzung, besondere Leistungen zeitnah mittels einer Remuneration zu würdigen.
Personalbedarfsplanung: Die Einschau ergab weiters, dass im KAV nur für die Berufsgruppe der Pflegepersonen ein modernes Personalbedarfsplanungsinstrumentarium zum Einsatz gelangte. Innerhalb der vergangenen sieben Jahre wurde trotz der Beauftragung externer Beratungsleistungen die Umsetzung einer Personalbedarfsberechnung für die anderen Berufsgruppen nicht erreicht.
Führungsverhalten: Die Auswahl von Führungskräften oblag den Anstalten in Eigenverantwortung, wobei auch diese bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten entsprechende Auswahlverfahren - wie etwa Hearings - anwendeten. Es war allerdings nicht vorgesehen, bei MitarbeiterInnen aller Ebenen, die grundsätzlich für die Wahrnehmung von Führungsaufgaben in Betracht kamen, deren Führungskompetenz im Rahmen eines Vorauswahlverfahrens in geeigneter standardisierter Form zu überprüfen. Ebenso verfügte der KAV zum Zeitpunkt der Prüfung noch über kaum ein Instrumentarium zur Evaluierung des Führungsverhaltens von Vorgesetzten.
7. Führungs- und Spitzenpositionen
Sowohl die Anzahl der Führungs- und Spitzenpositionen als auch deren Gehälter stiegen seit der Unternehmungswerdung überproportional an.
Die im Jahr 2002 erfolgte Unternehmensgründung führte zu einer Erhöhung der Führungs- und Spitzenpositionen, deren Anzahl in weiterer Folge nahezu unverändert blieb. Einen massiven Anstieg der Jahresbruttobezüge gab es, als aufgrund der Ergebnisse der Untersuchungskommission zu den Missständen im Pflegeheim Lainz die KAV-Führung abgesetzt und durch Marhold, Herbeck und Paukner (Krepler im AKH blieb in seiner Funktion) ersetzt wurde. Das Kontrollamt bemerkt hierzu trocken: „Bemerkenswert erschien der deutliche Anstieg der Jahresbruttobezüge im Jahr 2006 gegenüber den Vorjahren.“
| Summe | ||
|---|---|---|
| Jahr | Anzahl der Führungskräfte | Jahresbruttobezüge in Mio Euro |
| 2001 | 26 |
2,04 |
| 2002 | 31 |
2,31 |
| 2003 | 31 |
2,50 |
| 2004 | 31 |
2,41 |
| 2005 | 32 |
2,64 |
| 2006 | 31 |
3,03 |
Detailanalyse der Jahresbruttogehälter:
Eine Detailanalyse hinsichtlich der Jahresbruttogehälter der ersten Führungsebene zeigte, dass diese vor der Unternehmenswerdung im Jahr 2001 insgesamt 0,50 Mio.EUR (für drei Führungspositionen) betragen hatten. Während im ersten Jahr der Unternehmung die Jahresbruttogehälter dieser Führungsebene auf 0,63 Mio.EUR (für vier Führungspositionen) angestiegen waren, beliefen sich diese im Jahr 2006 für den Generaldirektor, die Direktorin und die drei Direktoren der Teilunternehmungen (also für fünf Führungspositionen) auf insgesamt 1,10 Mio.EUR. Somit war im Betrachtungszeitraum die Anzahl der obersten Führungspositionen von drei auf fünf gestiegen, die Summe der Jahresbruttobezüge für diese Führungsebene stieg auf rd. das Doppelte. Im Vergleich dazu zeigte die Entwicklung der Jahresbruttogehälter der zweiten Führungsebene im KAV, dass diese im Jahr 2001 insgesamt 1,54 Mio.EUR (für 23 Führungspositionen) betragen hatten. Im ersten Jahr der Unternehmung war ein Anstieg dieser Gehälter auf 1,68 Mio.EUR (für 27 Führungspositionen) festzustellen, am Ende des Betrachtungszeitraumes betrugen diese 1,93 Mio.EUR (für 26 Führungspositionen). Die Anzahl der Positionen der zweiten Führungsebene vermehrte sich innerhalb des Betrachtungszeitraumes daher um drei auf 26; der Anstieg der Jahresbruttogehälter lag bei rd. einem Viertel.
8. Outgesourcte Fremdleistungen
In 17 der insgesamt 24 Krankenanstalten und Geriatriezentren des KAV werden in unterschiedlichem Ausmaß verschiedenste Leistungen outgesourct. Der Schwerpunkt der outgesourcten Leistungen lag bei Reinigungsleistungen und in geringerem Ausmaß auch bei Krankentransporten und der Winter- und Gartenbetreuung. Im AKH schlägt vor allem die technische Betriebsführung durch die Vamed-KMB zu Buche, doch auch bei der Vergabe weiterer Fremdleistungen war das AKH Spitze (2002 waren es rd. 77 Mio , 2006 bereits rd. 83 Mio ). Das Kontrollamt stellt auch im Zusammenhang mit den outgesourcten Fremdleistungen dem KAV ein übles Zeugnis aus: Zusammenfassend war vom Kontrollamt festzustellen, dass in der GED der U-KAV weder einheitliche Zielsetzungen noch Standards für Vorhaben von In-oder Outsourcing vorlagen. Weiters vermisste das Kontrollamt die flächendeckende Vornahme von Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor der Fremdvergabe von Dienstleistungen. Nicht zuletzt erschien es bemerkenswert, dass sich die GED erst im Zuge der gegenständlichen Einschau einen Überblick über die in- und outgesourcten Bereiche in der Unternehmung verschaffen musste.
So weit, so schlecht. In jedem „wirklichen“ Unternehmen würde ein derartiges Versagen der Führungsebene zu einer fristlosen Entlassung der DirektorInnen führen. In der Unternehmung KAV führt dies lediglich zur Schaffung einer neuen Führungsposition.
Dem Generaldirektor ist seit dem 1. Februar ein Stellvertreter zur Seite gestellt, der als Finanzchef den weiteren finanziellen Untergang des KAV – so wohl die Hoffnung stoppen soll. Stadträtin Brauner und Wehsely geben sich zu den Ergebnissen des Kontrollamtsberichtes wortkarg. „Der KAV erlebt derzeit eine besonders tiefgreifende Erneuerungsphase”, so Wehsely bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem Herrn Bürgermeister. Bislang war leider weder in den vorgelegten Quartalsberichten des KAV noch im Gemeinderat etwas von den „tiefgreifenden Erneuerungsphasen“ zu bemerken.
Die sanitäre Aufsicht für alle Wiener Krankenanstalten wurde bislang von den AmtsärztInnen der MA 15 und seit dem 1. Oktober von der neu gegründeten MA 40 wahrgenommen. Die „Sanitäre Aufsicht“ ist eine behördliche Tätigkeit, die den Zweck hat, die Einhaltung der sanitären Vorschriften für Heil- und Pflegeanstalten zu kontrollieren und deren Nicht-Einhaltung zu sanktionieren. Das Kontrollamt hat in seinem Bericht die Durchführung der sanitären Aufsicht durch das Magistrat im Zeitraum 2002 bis 11.2007 geprüft. Die Überprüfungsintervalle sollten lt. interner Vereinbarung 1 Jahr betragen. In den Jahren 2002 – 2006 wurden alle Krankenanstalten (12 KAV-Häuser und 30 gemeinnützige und private KA) im Schnitt routinemäßig 1 x pro Jahr untersucht, im Anlassfall auch öfters. Im Jahr 2007 ging diese Prüftätigkeit massiv zurück. Von den 42 KA wurden lediglich 13 überprüft.
Auch die Überprüfungen der selbständigen Ambulatorien durch das Magistrat ging 2007 massiv zurück. Die Einschau sollte in 2-Jahres Intervallen erfolgen. 2002 wurden von 225 Ambulatorien noch 107 überprüft, 2007 waren es von 206 Ambulatorien lediglich noch 63, denen die sanitäre Aufsicht der MA auf die Finger sah.
Das Kontrollamt merkt zur Praxis der Sanitären Aufsicht kritisch an:
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