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Sigrid Pilz für Transparenz bei Sondergebühren!
ÄK Präsident Dorner heftig dagegen!

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zur Überprüfung der Sondergebühren und Arzthonorare im AKH (2005) ausdrücklich festgestellt, dass die Einhebung der Arzthonorare in den Wiener Spitälern auf verfassungswidrigen Regelungen beruht und empfiehlt die Ersetzung eines privatrechtlichen Honoraranspruchs im KAV durch einen öffentlich-rechtlichen Sondergebührenanspruch des Anstaltträgers.

Gemeinderätin Dr.Sigrid Pilz und Dr. Franz Mayrhofer, Sprecher der grünen ÄrztInnen nehmen in einem Schreiben an die Wiener Ärzteschaft Stellung:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie haben vor einigen Tagen mehrere Schreiben von Herrn Dr. Dorner, dem Präsidenten der Wiener Ärztekammer, erhalten. Er kritisiert in diesen Aussendungen, dass die grüne Landtagsabgeordnete Frau Dr. Sigrid Pilz, unterstützt von den Abgeordneten der Grünen, der ÖVP und von zwei FPÖ Mandataren, ein Prüfersuchen zu den Arzthonoraren in den öffentlichen Spitälern an den VfGH gerichtet hat. Herr Präsident Dorner behauptet hinsichtlich des Inhalts der Beschwerde und der politischen Motive wider besseres Wissen Unwahres. Er unterstellt den Abgeordneten, das Wiener Gesundheitssystem schädigen zu wollen und einen Angriff auf die Wiener Ärzteschaft zu starten.

Präsident Dorner setzt außerdem die Abgeordneten massiv unter Druck. Er fordert sie nachdrücklich auf, die Vollmacht zurückzuziehen, die sie der grünen Gesundheitssprecherin für den Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof betreffend das Wiener Krankenanstaltengesetz wegen Grundsatzgesetz – und Kompetenzwidrigkeit erteilt haben. Dies ist ein beispielloses Verhalten eines führenden Kammerfunktionärs in einer geordneten Demokratie.

Auch in seinem Schreiben an die Abgeordneten wird behauptet, dass der Antrag die Abschaffung von Sondergebühren in den Spitälern des KAV zum Ziel und damit enormen Schaden für das Gesundheitswesen, die Ärzteschaft und die PatientInnen zur Folge habe. Außerdem würde die Anfechtung eine undemokratische Vorgangsweise bedeuten, weil weder mit den Betroffenen noch mit der Wiener Ärztekammer darüber gesprochen worden sei.

Es ist uns Grünen wichtig, Ihnen gegenüber Folgendes klarzustellen:

Die Anfechtung, die die grüne Gesundheitssprecherin eingebracht hat, zielt in keinem einzigen Punkt darauf ab, die Sondergebühren und Arzthonorare in den öffentlichen Wiener Spitälern abzuschaffen. Es geht jedoch um die Art und Weise, wie abgerechnet wird.

Der Gesetzesprüfungsantrag bringt nämlich vor, dass § 45 Abs. 3 Wr. KAG aus zweierlei Gründen verfassungswidrig ist. Diese Bestimmung ermächtigt bestimmte Anstaltsärzte, bei PatientInnen der Sonderklasse direkt ein Honorar in Verrechnung zu bringen. Das Bundesgrundsatzgesetz sieht aber nur eine Rechtsbeziehung zwischen den PatientInnen und der Krankenanstalt einerseits und eine Rechtsbeziehung zwischen den behandelnden Ärzten und der Krankenanstalt andererseits vor. Für eine direkte Rechtsbeziehung zwischen PatientIn und Arzt/Ärztin ist laut Anfechtung kein Raum. Diese Rechtsauffassung wird in der Beschwerde äußerst präzise mit Fachliteratur und Judikaten belegt.

Eine weitere Verfassungswidrigkeit wird in einer Kompetenzüberschreitung des Landesgesetzgebers gesehen, weil die Zivilrechtskompetenz beim Bundesgesetzgeber liegt.

Über diesen tatsächlichen Inhalt ist auch Herr Präsident Dr. Dorner informiert, der im Besitz des Prüfantrages ist und den Inhalt sicherlich genau studiert hat. Er unterstellt daher wider besseres Wissen die Absicht, das Wiener Gesundheitswesen mutwillig zerstören zu wollen und andere ehrenrührige Motive. Seine Anschuldigungen gehen aber zur Gänze ins Leere, weil sie von vorne herein eine Themenverfehlung sind. Wir nehmen daher Abstand, diese unwahren und diffamierenden Behauptungen weiter zu kommentieren.

Ziel der Beschwerde ist also keineswegs die Abschaffung der Sondergebühren, sondern die Aufhebung der landesgesetzlichen Bestimmung in Wien, die private Abrechnungsgesellschaften der PrimarärztInnen zulässt. An deren Stelle soll, so die politische Forderung, die Einhebung der Sondergebühren, die für die öffentlichen Spitäler eine wichtige Einnahmequelle bedeuten, durch den Krankenhausträger, also den Wiener Krankenanstaltenverbund selbst, vorgenommen werden.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zur Überprüfung der Sondergebühren und Arzthonorare im AKH (2005) ausdrücklich festgestellt, dass die Einhebung der Arzthonorare in den Wiener Spitälern auf verfassungswidrigen Regelungen beruht und empfiehlt die Ersetzung eines privatrechtlichen Honoraranspruchs im KAV durch einen öffentlich-rechtlichen Sondergebührenanspruch des Anstaltträgers. Der Landeshauptmann von Wien hat dieser Empfehlung bisher nicht entsprochen. Auch der Antrag der Grünen, - dem auch ÖVP und FPÖ zugestimmt haben - der Landeshauptmann möge den verfassungskonformen Zustand herstellen, wurde seitens der SPÖ abgelehnt. Sollte die Beschwerde, die nun von der Opposition im Landtag eingebracht wurde, erfolgreich sein, kann die ausdrückliche Empfehlung des Rechnungshofes endlich auf diesem Wege erfüllt werden.

Die unabdingbare Transparenz und Kontrolle der Geldflüsse aus Ärztehonoraren und Sondergebühren wäre dann gewährleistet, denn gegenwärtig kann keine Kontrollinstanz (KAV, Kontrollamt, Rechnungshof) Einsicht in die Gebarung der Abrechnungsgesellschaften nehmen. Unverständlicherweise geht Herr Präsident Dr. Dorner auf die tatsächlichen Inhalte der Beschwerde nicht ein und verabsäumt damit, gegenüber den Abgeordneten zu begründen, worin seiner Meinung nach die Vorteile von privaten unkontrollierten Abrechnungsgesellschaften gegenüber einer transparenten Abrechnung der Sondergebühren durch den Spitalserhalter bestehen.

Die Behauptung von Herrn Präsidenten Dr. Dorner, es sei in der Sache Arzthonorare nie mit der W-ÄK gesprochen worden, ist ebenfalls unzutreffend: Der Vertreter der Primarärzte, Herr Dr. Hawlicek wurde zu einem mehrstündigen Gespräch mit Frau Dr. Pilz persönlich ins Rathaus eingeladen und wurde auch über die der Beschwerde vorangegangenen schriftlichen Anfragen der Grünen zu den Sondergebühren ausführlich informiert.

Die abstrakte Normenkontrolle per Anfechtung eines Gesetzes durch 1/3 von Abgeordneten einer gesetzgebenden Körperschaft ist ein bundes- bzw. landesverfassungsgesetzlich verbürgtes Recht der Abgeordneten. Eine Einflussnahme auf die Wahrnehmung dieses Rechtes kommt für die Grünen daher nicht in Frage, zumal die Anfechtung wohlbegründet ist. Es geht hier um die Verfassungskonformität der Wiener Regelung und dies muss zur Debatte gestellt werden dürfen.

Darüber hinaus möchten wir unserer Bestürzung Ausdruck verleihen, dass der Präsident der Wiener Ärztekammer ankündigt, die Namen der Abgeordneten, die den Antrag unterstützt haben, zusammen mit falschen Schuldzuschreibungen öffentlich zu machen und diese für angebliche negative Folgen zur Rechenschaft ziehen zu wollen.

Diese Ankündigung bedeutet eine massive unzulässige Druckausübung auf die gewählten VolksvertreterInnen, die nur als versuchte Nötigung interpretiert werden kann.
Abgesehen davon hoffen die Grünen aus demokratiepolitischer Sicht, dass diese Art von unerträglicher Einflussnahme auf die oppositionellen Wiener Abgeordneten, wirkungslos bleiben wird.

Die grüne Gesundheitssprecherin hat aus den Reihen der Wiener ÄrztInnen auch Briefe erhalten, die ihr Anliegen unterstützen. Es kann nämlich nicht im Interesse der Ärzteschaft selbst sein, wenn die Abrechnung und Verwaltung von rund 60 Millionen Euro jährlich, die in den öffentlichen Spitälern von dem dort beschäftigten ärztlichen Personal aus Sonderklassehonoraren eingenommen werden, außerhalb jeder öffentlichen Kontrolle erfolgen. Transparenz hinsichtlich der Geldflüsse und gerechte Einkommensverhältnisse innerhalb der Ärzteschaft selbst, sind unseres Erachtens eine unabdingbare Voraussetzung für Arbeitszufriedenheit.

In seinen Vorwürfen bezieht sich Präsiden Dorner auch auf einen Buchbeitrag, den Frau Dr. Pilz zum Thema Korruptionsrisken im Wiener Gesundheitswesen publiziert hat. Es ist uns unverständlich, dass der Präsident leugnet, was der Krankenanstaltenverbund schon längst als Gefahr erkannt hat:. Im Bericht der Wiener Magistratsdirektion zum Projekt „Bekämpfen der Korruption“(2003-2004) werden die Risikobereiche im KAV taxativ aufgezählt: Nebenbeschäftigungen; der Einkauf von medizinischen Artikeln; Studien; Kongressreisen und insbesondere die Abrechnung von Privatpatienten werden konkret als Risikobereiche benannt. Zu Letzterem heißt es unmissverständlich: „Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder nicht persönlich erbrachter Leistungen (Primarärzte rechnen in unzulässiger Weise Leistungen ihrer nachgeordneten Fachärzte als eigenerbrachte, eigenverantwortlich bzw. persönlich erbrachte Leistungen ab.) siehe Seite 85 d. Berichts
Für einen einzigen Tag war Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, dieser Bericht auf der Hompage der Wiener Ärztekammer (newsletter) am 3.August 06 zugänglich. Dann wurde er aus uns unbekannten Gründen wieder vom Netz genommen. Sie können ihn aber auf der Hompage des Wiener Magistrats nachlesen.

Der KAV hat also erkannt, dass es Handlungsbedarf hinsichtlich der Korruptionsrisken gibt und 2004 daher eine eigene Arbeitsgruppe „Antikorruption“ eingesetzt. Wir Grünen sind überzeugt, dass die große Mehrheit der Wiener Ärztinnen und Ärzte korrekt und zum Wohle der PatientInnen arbeitet und daher nachdrücklich interessiert ist, dass im Wiener Gesundheitswesen Strukturen bestehen, die Korruption verhindern und Transparenz garantieren. Daher sind in dem Buchbeitrag der grünen Gesundheitssprecherin vor allem die Strukturprobleme, die Korruptionsrisken aufmachen, thematisiert. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die extremen Unterschiede hinsichtlich der Einkommensmöglichkeiten der Wiener SpitalsärztInnen. Es muss zur Debatte gestellt werden, dass in der hierarchischen Struktur in den Spitälern viele sehr schlecht bezahlte ÄrztInnen neben einer kleinen Zahl von extremen Spitzenverdienern arbeitet. Auch bedeuten manche Fächer den Zugang zu Privathonoraren, während in anderen Fachbereichen ebenso hart gearbeitet wird, aber kaum Zuverdienstmöglichkeiten bestehen.

Wir Grünen sind interessiert an einer sachlichen Diskussion dieser Fragen und werden die Debatte daher auch ausschließlich auf sachlicher Ebene fortführen. Die öffentlichen Ausritte des Herrn Dr. Dorner finden wir daher bedauerlich und eines Präsidenten der Wiener Ärzteschaft für unangemessen. Wir hoffen aber zuversichtlich, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren, mit uns Grünen inhaltlich und nicht polemisch debattieren wollen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Mayerhofer
Sprecher der Grünen ÄrztInnen


Dr. Sigrid Pilz
Gesundheitssprecherin der Wiener Grünen
Landtagsabgeordnete

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