In Wien werden bis 2010 drei neue Pflegeheime gebaut
Paradigmenwechsel im Kuratorium Wiener Penisonistenwohnhäuser
Bereits im Juni 2006 haben die Grünen, unterstützt von der ÖVP, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) um Prüfung der Regelung der Privathonorare in den öffentlichen Spitälern Wiens angesucht. Ende März 2007 dann die Entscheidung: In einem sensationellen Urteil hat der VfGH der von Rechtsanwältin Dr. Maria Windhager verfassten Klage Recht gegeben und die bestehende landesgesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt. Die längst überfälligen Reformen der uneinsehbaren privaten Geldflüsse in den Spitälern werden so endlich erzwungen. Der VfGH gab dem Land Wien den Auftrag, das Gesetz bis April 2008 zu sanieren.
Die nicht nachvollziehbare Gebarung der Privathonorare erlaubt einigen ÄrztInnen traumhafte Spitzeneinkommen, viele MedizinerInnen aber bekommen wenig oder nichts von diesen Einnahmen. Der Rechnungshof will schon seit Jahren Licht ins Dunkel der Abrechnung bringen und gerechte Verhältnisse schaffen. Das höchstgerichtliche Urteil nötigt die Landesregierung endlich zum handeln.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Gesundheitsstadträtin hinnimmt, dass das AKH als einzige Uniklinik Österreichs von der Ärzteschaft keinen einzigen Euro als Infrastrukturbeitrag von den Privathonoraren einhebt. Große Summen, die das notorisch klamme Zentralkrankenhaus dringend brauchen würde, werden einfach verschenkt weil man seit Jahren nicht im Stande ist, eine gemeinsame Betriebsführungsstruktur zwischen Medizinischer Universität Wien (MUW) und AKH aufzubauen.
Mit einer straffen Führung könnte Wehsely zudem einen weiteren Missstand beseitigen: Die Stadt Wien hat leider keine Ahnung, wer aus der Ärzteschaft wann im AKH anwesend ist und arbeitet -sei es für das private Honorar oder für die Allgemeinheit - oder gerade mal eben in Privatordination oder -spital einer aushäusigen Nebenbeschäftigung nachgeht. Auf entsprechende Fragen gibt die MUW keine Antwort. Sie ist nämlich dem Direktor des AKH - mit Hinweis auf den Datenschutz - zukeiner Auskunft verpflichtet. Dass beispielsweise laut jüngstem Bericht des Rechnungshofes am Pathologie-Institut zwei Drittel der ÄrztInnen für den Chef auch in dessen Privatordination werken, muss das AKH daher ohnmächtig hinnehmen. Und das, obwohl diese private Einrichtung laut RH eine ernste wirtschaftliche Konkurrenz für das AKH darstellt.
Es ist höchste Zeit für eine Totaloperation, denn derlei Zustände wären in anderen Branchen undenkbar. Das VfGH-Urteil öffnet endlich ein politisches Mondfenster zu diesem Unterfangen. Die Ärztelobby wird sich aller Voraussicht nach heftig wehren, obwohl die Mehrzahl der Spitalsärztinnen von gerechteren und transparenten Verhältnissen ausschließlich profitieren würde.
Ziel muss sein, allen ÄrztInnen in den öffentlichen Spitälern gerechte Gehälter zu zahlen, Nebenbeschäftigungen rigide einzuschränken, die Arbeitszeit vernünftig und human zu regeln und den Spitalsbetrieb auszulasten, statt ihn bereits mittags mehrheitlich auf Nachtschicht umzustellen Die Privathonorare, die als zusätzliche Einnahmemöglichkeit dem kommunalen Krankenhaus sehr willkommen sein sollten, muss das Spital aber selbst abrechnen, fair verteilen, der öffentlichen Kontrolle unterwerfen und einen Anteil von zumindest 20 % als Hausanteil in allen Spitälern des Krankenanstaltenverbunds einbehalten. Invasive Eingriffe in der Medizin brauchen Vorbereitung. Der VfGH hat Wien ein Jahr dafür eingeräumt. Nun gilt
Gastkommentar „Die Presse“, 28.6.2007
Es muss viel passiert sein, dass sich Rektor Schütz von der Medizinischen Universität (MUW) und AKH Direktor Krepler unisono von zwei Spitzenärzten des gemeinsamen Hauses distanzieren. Die „Impfung gegen Krebs“ mittels Zelltherapie provoziert Hoffnungen bei Patienten, die, so hat sich schnell herausgestellt, wissenschaftlich nicht gesichert sind. „Es ist in der Bevölkerung durch diesen Artikel (News) der fälschliche Eindruck entstanden, dass von den klinischen Einrichtungen unserer Universität Patienten wirksame und etablierte Therapien vorenthalten werden, die man offensichtlich nur um viel Geld bei privaten Anbietern erhalten könnte“ so Rektor Schütz in der Wiener Zeitung zum Presseauftritt von Prof. Huber und Prof. Leodolter.
Die überraschte Entrüstung der beiden Chefs im AKH ist allerdings schwer nachzuvollziehen. Es ist keine Neuigkeit, dass zahlreiche führende Kliniker auf allerlei Hochzeiten tanzen, mit denen sich das Flagschiff der österreichischen Spitäler bisweilen nicht identifizieren kann. Die eilige Revisionsprüfung im aktuellen Fall macht aber klar, dass letztlich dessen Reputation am Spiel steht, wenn Bedienstete auf Basis ihrer privaten Unternehmungen mit fragwürdigen Aussagen an die Öffentlichkeit gehen. Denn die Patienten gehen zu Recht davon aus, dass sie vertrauen können, wenn ein Universitätsprofessor Heilerfolge verspricht. Aber niemand unterscheidet, ob diese Hoffnungen durch gesicherte Forschungsergebnisse der MUW selbst, oder als „Wunderwaffe“ (News) der Firma Cell Med, bei der die Herren Professores bis gestern ganz privat Gesellschafter waren, in Aussicht gestellt werden. Und wie fühlen sich Krebskranke, wenn sie im Rahmen der „offensiven Promotion“ (Leodolter) zur Abwendung der Firmen-Liquidation sichtlich instrumentalisiert werden?
Für einige Spitzenärzte, so hat es den Anschein, machen außeruniversitäre Aktivitäten wohl eher die Hauptbeschäftigung aus, denn auch für „Spezialisten im Multi- tasking“ hat der Tag nur 24 Stunden. Privatordinationen und Behandlungen im Privatspital bringen gutes Einkommen, das, ergänzt durch die Privathonorare in der Klinik, oft den dienstlichen Bezug vielfach übersteigt. Bei Huber kommen neben seiner Involvierung bei Cell Med auch noch ein Zentrum für Hormonkosmetik und populärwissenschaftliche Publikationen dazu. Ob auch die „Prof. Huber Kur“ der „Anti Aging Klinik Abtsee“ in Bayern für ihn lukrativ war oder heute noch ist, lässt sich nicht eruieren: der Internet Auftritt wurde entfernt, alle Links führen ins Leere.
Ein Arbeitgeber, der solche Freiheiten einräumt, braucht sich nicht zu wundern, wenn da einige das System bis an seine Grenzen für die eigenen Interessen strapazieren:
Alle Aufforderungen der Grünen an die Gesundheitsstadträtin, diese untragbaren Zustände strukturell abzustellen, blieben ergebnislos: Offensichtlich wagt niemand, die anachronistischen Bastionen anzugreifen. Die MUW als Dienstgeber der Ärzte wäre gegenüber dem AKH zu keinerlei Auskunft hinsichtlich der Nebenbeschäftigungen verpflichtet, wurde mir bedauernd mitgeteilt. Der Datenschutz würde einen Infofluss von Rektor Schütz (MUW) zu Direktor Krepler (AKH) verbieten. Folgerichtig kann die Stadt Wien nur tatenlos zusehen, obwohl der RH konstatiert hat, „dass Nebenbeschäftigungen den Arbeitgeber konkurrenzieren und die ordnungsgemäße Dienstpflichterfüllung verhindern können.“
Den Herkules-Job im AKH, die große Zahl der Patienten der Allgemeinklasse zu behandeln, leisten freilich in erster Linie Ärzte, denen der Zugang zu den Spitzenverdiensten versperrt bleibt. Sie rackern für ein bescheidenes Einkommen, das sie nur durch anstrengende Nachtund Wochenenddienste verbessern können und haben selten Aussicht auf eine leitende Funktion. Lukrative Nebenbeschäftigungen sind ihnen versagt und der Löwenanteil an den Privathonoraren geht ungeachtet der tatsächlichen Leistungserbringung an die Chefs. Notorische Ungerechtigkeit stiftet aber chronische Unzufriedenheit, und das sollte ein guter Dienstgeber nicht dulden.
Der Rechnungshof hat die Nebenbeschäftigungen der leitenden Ärzte an den drei österreichischen Universitätsspitälern analysiert: 60 Prozent hatten mindestens eine Nebenbeschäftigung gemeldet. In Einzelfällen wurden bis zu fünf außerhäusige Tätigkeiten pro Arzt festgestellt. Die Innsbrucker Klinik aber zieht Konsequenzen: nur noch 25 Habilitierte haben Privatordinationen. In Wien und Graz sind es noch 366 Spitzenärzte. Aussicht auf Reform besteht nicht, es sei denn, die neue Stadträtin Sonja Wehsely, findet, anders als ihre AmtsvorgängerInnen, den Mut, den wiederholten Empfehlungen des Rechnungshofes endlich zu folgen.
Nur eine gemeinsame Betriebsführung von Bund und Wien kann die „Teile und Herrsche- Politik“ durch die medizinischen Fürstentümer in den Kliniken des AKH und die gegenseitige Lähmung der beiden Träger beenden. Alle Verhandlungen sind jedoch bis dato ergebnislos. Nebenbeschäftigungen müssten erstens gegenüber der Öffentlichkeit transparent sein und zweitens rigid beschnitten werden. Professoren haben sich den hohen Standards der wissenschaftlichen Ethik zu unterwerfen und keinerlei private Verpflichtungen oder Gewinninteressen dürfen zu dieser Pflicht in Widerspruch stehen.
Und übrigens: der VfGH hat kürzlich nach einem von der ÖVP unterstützten Prüfersuchen der Grünen, die Regelung der Privathonorare im öffentlichen Spital gekippt. An der nun fälligen Neuregelung, wird sich zeigen, ob Wien gerechte und transparente Verhältnisse bei den Medizinereinkommen schaffen will, oder ob die Stadt weiterhin eine kritikwürdige Gemengelage von privaten und öffentlichen Interessen zulässt. Letzteres ist in jedem Fall nicht im Interesse der Patientinnen.
Bereits im Dezember 2006 haben DIE Grünen auf die unerträglichen Mängel hinsichtlich der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher hingewiesen. Es gibt insgesamt nur 2 vollstationäre Einrichtungen im AKH (32 Betten) und am Rosenhügel (17 Betten), obwohl zumindest 4 Abteilungen nötig wären. Maßnahmen zur Abhilfe seitens der zuständigen Gesundheitsstadträtin blieben weiterhin aus, nun droht die Situation am Rosenhügel zu eskalieren:
Die räumliche und personelle Mangelversorgung in Wien führt dazu, dass Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen oft stundenlang durch Wien gefahren werden, weil die stationäre Aufnahme nicht gelingt. Die meisten dieser PatientInnen kommen schlussendlich am Rosenhügel unter, weil sie sonst nirgendwo aufgenommen werden. In Folge gibt es auf der Abteilung eine notorische Konzentration von extrem schwierigen PatientInnen, deren qualitativ gute Betreuung auf engsten Raum unmöglich ist. Das Personal ist überfordert und bereits am Rande seiner Kraft.
Beispiel Kevin – ein Kind wird abgeschoben
Die Mutter des Patienten Kevin (Name geändert) wendete sich mit der dringenden Bitte um Hilfe an uns: Seit 2001 ist der nunmehr 12- Jährige immer wieder in stationärer Behandlung am Rosenhügel. Seit Mai 2006 in Daueraufnahme. Kevin leidet an einer massiven Störung des Sozialverhaltens und setzt aggressive Handlungen. Durch die lange Spitalsunterbringung ist er zusätzlich hospitalisiert, die wechselnden Mitpatienten verhindern den Aufbau von tragfähigen Bindungen.
Kevin "wohnt" am Rosenhügel, weil sich, entgegen der therapeutischen Empfehlung der behandelnden ÄrztInnen, das fachlich zuständige Amt für Jugend und Familie weigert, den Buben in sozialtherapeutische Wohnbetreuung aufzunehmen. Die Folgen für Kevin und die Abteilung sind fatal: "Trotz pädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen, bzw. Ergotherapie kann kein therapeutisches Milieu angeboten werden, so dass Veränderungen im Sinne einer längerfristigen psychosozialen Rehabilitation nicht erwartet werden kann." so das psychiatrische Gutachten.
Kevin wird ruhiggestellt
Seine beträchtliche Fremdgefährdung erfordert eine eigene Betreuungsperson, die sich ständig und ausschließlich um Kevin kümmert. Außerdem wird er mit hohen Dosen eines sedierenden und neuroleptischen Medikaments ruhiggestellt, was seine Neugier und Beweglichkeit einschränkt und zu massiver Gewichtszunahme geführt hat.
Kevin und seine Mitpatienten leiden unter der Weigerung des Jugendamts, die therapeutisch indizierte Wohnbetreuung anzubieten. Die Prognose Kevins verschlechtert sich durch die Fehlunterbringung fatal (keine schulische Perspektive, Hospitalisierung, Irritation im Familiensystem, Dauermedikation).
Die Mutter ist in großer Sorge, dass ihr eigentliches Ziel - die Rückkehr des Sohnes in die Familie – durch die Fehlversorgung in weitere Ferne rückt. Das Personal am Rosenhügel muss die unvereinbaren Bedürfnisse des Langzeitpatienten Kevin und der anderen Mitpatienten im Alltag abfangen.
Die Folgen für Personal und PatientInnen am Rosenhügel
Es ist aufgrund des Ressourcenmangels nicht möglich, die PatientInnen optimal zu versorgen: so muss z.B. ein 6 -Jähriger schüchterner Schulphobiker gemeinsam mit einem dissozialen, gewaltbereiten, drogensüchtigen 17 Jährigen das Zimmer teilen. Der Kleine wird Zeuge an psychiatrischen Zwangsmaßnahmen an Großen!
Die FachärztInnen müssen Medikation und Zwangsmaßnahmen in weit höherem Maß einsetzen, als dies unter state-of-the art Bedingungen notwendig wäre. Das Personal ist ausgepowert und fühlt sich im Stich gelassen: In den vergangenen 6 Jahren haben 7 stationsführende FachärztInnen die Abteilung verlassen. Begründung: die extreme Belastung.
Die beschämenden Zustände sind der Gesundheitsstadträtin seit Jahren bekannt
Was wir fordern:
1. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Rosenhügel braucht sofort Hilfe:
2. Erstellung eines Gesamtkonzepts für die psychische und psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Wien auf Basis einer objektiven, wissenschaftlich fundierten Analyse mit folgenden Zielen:
Der Baubeginn für die drei neuen Pflegeheime in Leopoldstadt, Innerfavoriten und Meidling ist für 2008 terminisiert. Zu einem etwas späteren Zeitpunkt soll ein weiteres Haus in Simmering folgen. Die drei neuen Häuser werden als Public-Private-Partnership-Projekte verwirklicht. Das heißt, der Bauträger bringt die bereits gewidmeten Flächen ein, der Wiener Krankenanstaltenverbund mietet die von ihm gewünschten Flächen an. Sämtliche Häuser sind wohnbaugefördert und unterliegen daher strengeren baulichen und ökologischen Standards als der frei finanzierte Wohnbau.
Für alle Projekte ist eine Mischnutzung vorgesehen: Pflegeheim, betreutes Wohnen, Mietwohnungen, Geschäftsräumlichkeiten, Garagenplätze.... Die Grünen haben diesen Projekten im Gemeinderat ihre Zustimmung gegeben. Ausschlaggebend für die Grüne Zustimmung waren folgende Punkte:
Der große Wehrmutstropfen für uns ist die Größe der Häuser mit ca. 300 Betten pro Pflegeheim. Eine derartige städtische Einrichtung sollte über höchstens 100 Betten verfügen. Diese Bettenobergrenze war trotz intensiver Diskussionen weder in den Verhandlungen zum Wiener Wohnund Pflegeheimgesetz noch bei den jetzigen Projekten gegenüber der SPÖ durchsetzbar.
Es dauert oft viele Jahre bis sich die rote Stadtregierung durchringt, längst überfällige Reformen endlich in Angriff zu nehmen. Das KWP ist für diese Zögerlichkeit ein gutes Beispiel. Jahrelang haben die Grünen gefordert, dass sich das KWP strategisch neu positionieren soll: die Vollversorgung nicht pflegebedürftiger SeniorInnen ist im Zeitalter gehobener Wohnqualität (Lift, Zentralheizung, Badezimmer) keine sinnvolle kommunale Aufgabe mehr. Es muss viel mehr um die Aktivierung und Unterstützung der Selbständigkeit älterer Menschen in ihrem Lebensumfeld gehen und nicht um vorschnelle Entmündigung durch institutionelle Unterbringung. Die Ressourcen in der Vollunterbringung sollten stattdessen für die pflegebedürftigen Menschen aufgewendet werden.
Nach jahrelangen Rückzugsgefechten kommt nun die Einsicht: Das KWP bereitet einen Paradigmenwechsel vor und startet mit dem Projekt „Neue Wege – innovative Wohnformen im KWP“. Die KWP Häuser erhalten einen neuen Auftrag: Appartements, Tageszentren und stationäre Wohngemeinschaften sollen neu eingerichtet und ausdrücklich für Pflegebedürftige geöffnet werden. Die Häuser des KWP werden schrittweise entsprechend umgebaut und für das neue Hausgemeinschaftskonzept adaptiert werden. Damit die künftige Aufgabe des KWP im Rahmen des Wiener Geriatriekonzepts erfüllt werden kann, sollen die Aufnahmekriterien geändert werden. Die sogenannte „Appartementfähigkeit“, also die Vorbedingung, selbständig leben zu können, wird in der Vorstandssitzung Ende 2007 abgeschafft werden. Es soll künftig nicht mehr notwendig sein, „strategisch einzuchecken“ und so mit einer vorzeitigen Aufnahme einer eigenen Pflegebedürftigkeit zuvorzukommen. In enger Zusammenarbeit mit dem KAV sollen in den nächsten Jahren weitere Pflegeinrichtungen gebaut werden.
Armut im Alter versteckt sich hinter Mauern von Institutionen und Privatwohnungen, zu denen kaum jemand Zutritt hat. Armut im Alter ist ebenso wenig sichtbar wie alte Menschen generell. Wenn sie ausgegrenzt sind, wenn sie in Heimen untergebracht sind, wenn sie aufhören mitten unter uns zu sein. Weil ihnen etwas ganz bestimmtes fehlt – genug Geld, um dabei sein zu können.
Es wäre mehr als an der Zeit, der Armut älterer Menschen mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Um zu zeigen, wohin Armut in verschiedenen Lebensabschnitten führt – in die Armut im Alter auf jeden Fall. Denn wenn der Vorhang des "Arbeitslebens" gefallen ist, ist es zu spät, um für den Rest des Lebens auf die Butterseite zu fallen.
Der Kampf gegen die Armut im Alter muss endlich beginnen. Handlungsbedarf besteht auf vielen Feldern:
Deshalb fordern wir:
Grüne Grundsicherung für
alle. Auch und vor allem
im Alter.
Birgit Meinhard-Schiebel
Landessprecherin, Vorsitzende der Initiative Grüne
SeniorInnen Wien
Der neue Wiener Patienten- und Pflegeanwalt hat ein enttäuschendes Amtsverständnis.
Die SPÖ hat unter Ausschluss aller Gremien einen neuen Patienten- und Pflegeanwalt bestellt. Der neue Patienten- und Pflegeanwalt Herr Dr. Brustbauer empfiehlt sich in Interviews für seine neuen Aufgaben damit, dass er „unemotional arbeiten wird“. Auf die Frage, wie er auf Missstände reagieren wird ist zu vernehmen: „Die Missstände auf sinnvollste Weise beseitigen und jene, die mithelfen müssen, nicht vorweg verärgern.“ Derartige Aussagen werden die Stadträtin freuen, garantieren sie doch Ruhe nach so viel Ärger durch die Untersuchungskommission zum GZW und den aufmüpfigen Pflegeombudsmann Vogt.
Die Grünen fragen sich, ob dieses Amtsverständnis allein der Grund dafür war, dass Frauen, die nach Ansicht der Grünen besser qualifiziert waren, abgewiesen wurden. Im 4er-Assessment waren zwei Kandidatinnen mit einschlägiger beruflicher Praxis im Gesundheitsbereich, die nicht zum Zug gekommen sind. Beide Kandidatinnen wären unseres Erachtens kompetenter, jünger und besser geeignet gewesen. So ist etwa eine Kandidatin ausgebildete und Physiotherapeutin und Juristin und im Bereich der mobilen Altenpflege tätig. Mit dem vorgeschlagenen Kandidaten, Konrad Brustbauer, hingegen hat man jemand aus der Pension zurückgeholt, dem – seinen Bewerbungsunterlagen zufolge - der Zugang zum Gesundheits- und Pflegebereich völlig fehlt und der die Patientenanwaltschaft als hierarchische Behörde führen will. Es ist zu befürchten, dass mit Brustbauer die Niederschwelligkeit und BürgerInnennähe der Einrichtung, den insbesondere Pflegeombudsmann Vogt verkörpert hat, verloren gehen wird.
Mehrfach-Leitungsfunktionen und allgemeiner Kassenvertrag für Primar im Geriatriezentrum am Wienerwald
Am 27.3. 2007 wurde in der Sitzung der Landesregierung Primar Dr. Werni gegen die Stimmen der Grünen – zum ärztlichen Leiter der Krankenanstalt „Geriatrisches Ambulatorium am Wienerwald“ ernannt.
Die Grünen haben sich gegen seine Berufung ausgesprochen, da Herr Primar Dr. Werni - zumindest lt. Dienstvertrag und gemeldeter Nebenbeschäftigung - zeitlich bereits überausgelastet ist:
Für die Grünen drängt sich die Frage auf, wann – bei all diesen Verpflichtungen – von Herrn Dr. Werni die variabel zu leistenden 20 Std. pro Woche erbracht werden, da ja bekanntlich Primarii im KAV keine regulären Nacht- und Wochenenddienste versehen. Frau Stadträtin Wehsely ist dringend aufgefordert sich zwei Anliegen der Grünen auf ihre politische Agenda zu setzen und endlich zu handeln:
Dr. Sigrid Pilz Sozialwissenschafterin, Gemeinderätin, Gesundheitssprecherin der Wiener Grünen - sigrid.pilz@gruene.at
Margot Ham-Rubisch Dipl. Kinderkrankenschwester, Gesprächspsychotherapeutin Gesundheitspolitische Referentin im Grünen Klub im Rathaus - margot.ham@gruene.at .
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