Eine Reform des Gesundheitswesens und der Sozialversicherung sind für eine Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens unabdingbar notwendig !
Die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens bedarf der Erledigung der ordnungspolitischen Hausaufgaben durch die Politik: Schluss mit der Zersplitterung von Verantwortung, Kompetenz und Finanzierungsströmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Im Österreichischen Gesundheitswesen vorherrschende Mythen:
„Österreich hat das Beste Gesundheitswesen der Welt“
„Jede/r bekommt die optimale Behandlung“
Obwohl den meisten Menschen bewusst ist, dass es große Versorgungslücken gibt, dass Unterversorgung neben Fehl- und Überversorgung besteht und dass der Zugang zu Gesundheitsleistungen mehr und mehr von der finanziellen Situation der Betroffenen abhängt, werden diese Mythen gebetsmühlenartig wiederholt und verhindern seit Jahrzehnten eine realistische Sicht auf und eine rationale Auseinandersetzung mit dem österreichischen Gesundheitswesen.
Österreich liegt mit der Anzahl seiner Spitalsbetten EU-weit an der Spitze. In Österreich führen Kärnten und Wien die Reihung an. Der stationäre Akutbereich bindet den größten Teil der Gelder im Gesundheitswesen. Die Kosten pro Bett und Tag bewegen sich in Wien zwischen 650 und 1.000 €. Trotz hoher Akutbettendichte mit einer durchschnittlichen Auslastung von nur 75 Prozent gibt es in Wien viele Gangbetten und lange Wartezeiten auf bestimmte Operationen (Hüfte, Knie, Herzchirurgie) bzw. auf ein stationäres Bett in bestimmten Fächern. Österreich liegt auch bei den Krankenhauswiederaufnahmeraten im europäischen Spitzenfeld. Die PatientInnen werden vorschnell und häufig unvorbereitet nach Hause entlassen und nach kurzer Zeit aufgrund fehlender Versorgung wieder aufgenommen – die typische kostenintensive Drehtürtherapie.
Diese Gelder würden für Rehabilitation, Palliativmedizin, Physiotherapie usw. dringend gebraucht.
Die Grünen fordern eine sachlich fundierte Reduktion von Spitalsbetten und die Umwidmung von Betten aus wenig ausgelasteten Bereichen in Bereiche mit hohem Bedarf. Der niedergelassene Bereich (mit ÄrztInnen und anderen Gesundheitsberufen) gehört gestärkt und der tagesklinische Bereich ausgebaut.
Keine Handlung kann die Wiederwahl eines Bürgermeisters so sicher verhindern, als wenn sie/er zulässt, dass das örtliche Krankenhaus geschlossen wird. Wider besseres Wissen werden deshalb oft unterausgelastete, ineffiziente, unterbesetzte und völlig überteuerte Krankenhäuser erhalten bzw. sogar „Kleinst-Krankenhäuser“ mit Mini-Fachabteilungen neu erbaut. So geschehen z.B. in Bad Aussee, Schladming. Diese Standortpolitik verschlingt nicht nur Unmengen von Steuergeldern, sondern gefährdet auch eine angemessene Versorgungsqualität. Rufbereitschaften an kleinen Abteilungen ersetzen die notwendige Anwesenheit von FachärztInnen und Fachabteilungen und kleine „Fallzahlen“ erschweren den Erwerb notwendiger Routine in kritischen Situationen.
Über- und Fehlversorgung beheben:
Die Grünen fordern eine bundesländerübergreifende Standortplanung, mit einer abgestimmten Profilbildung im Leistungsspektrum der einzelnen Häuser (Standard-, Schwerpunktkrankenhaus). Verbindliche Standards orientiert an internationalen Qualitätskriterien betreffend Personalausstattung und technisch notwendiger Einrichtungen müssen gesichert sein.
Viele GesundheitsexpertInnen kritisieren, dass in Österreich zahlreiche Operationen und invasive Untersuchungen vermeidbar wären. Die Häufigkeit von Mandeloperationen, gynäkologischen Eingriffen, Kaiserschnitten und Blinddarmentfernungen liegen weit über dem internationalen Durchschnitt. Alle Eingriffe sind mit Risiken verbunden und sollten auf ihre Notwendigkeit geprüft werden. Auch die im Bundesländervergleich extrem unterschiedliche Häufigkeit von Operationen ist auf ihre Gründe zu hinterfragen. Ein Vergleich der Daten von 2005 zeigt haarsträubende Unterschiede: So wurden in Kärnten - bezogen auf die Einwohnerzahl - um 28,3 Prozent und in Tirol um 46,5 Prozent mehr Mandeloperationen durchgeführt als im Österreich-Durchschnitt. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen bei der Zahl der Kaiserschnitte Unterschiede von bis zu 50 Prozent..
Überflüssige Großgeräte werden wider besseren Wissens angeschafft und wirken als Kostenverursacher. Österreich liegt im Spitzenfeld mit Geräten für Magnetresonanz mit Betriebskosten von ca. 2 Mio. € pro Jahr und Gerät. 8,4 MRT-Geräte stehen pro 1 Mio. EinwohnerInnen in Österreich, in den Niederlanden 3,9 Geräte. Auch bei den kostentreibenden Ambulatorien für Radiologie ist Österreich an der Spitze. Die unkritischeVermehrung von hinterfragenswerten Leistungsangeboten im stationären und ambulanten Sektor bindet immer höhere Budgets, die dann in anderen wichtigen Bereichen fehlen.
Über- und Fehlversorgung beheben:
Die Grünen fordern vermehrte PatientInnensicherheit durch verbindliche Qualitätsstandards sowie verbindliche Leistungsdokumentationen. Von den Leistungserbringern an den einzelnen Standorten sind realistische Mindestfallzahlen einzuhalten, denn nur wer eine Leistung oft erbringt, erbringt sie gut.
Die Versorgung der österreichischen PatientInnen durch niedergelassene AllgemeinmedizinerInnen bzw. FachärztInnen variiert regional beträchtlich. Einer teilweise kostentreibenden Überversorgung in städtischen Ballungszentren steht eine zunehmende Unterversorgung – insbesondere mit FachärztInnen gegenüber.
Neben der rein quantitativen Versorgung mit niedergelassenen ÄrztInnen wird es für immer mehr PatientInnen zur entscheidenden Kostenfrage, wenn zu wenige Ärztinnen und Ärzte über einen Kassenvertrag verfügen
In ganz Tirol und im Burgenland gibt es keine/n einzigen Kinder- und JugendpsychiaterIn, in Vorarlberg eine/n und in Wien drei mit Kassenvertrag. Diesen drei Kassen-ÄrztInnen stehen in Wien mehr als dreißig gegenüber, die privat zu bezahlen sind.
PatientInnen zahlen für die Konsultation dieser WahlärztInnen nicht selten ein Mehrfaches des Betrages, der von der gesetzlichen Krankenversicherung für den WahlärztInnenbesuch refundiert wird. Menschen mit chronischen Erkrankungen, Familien mit mehreren Kindern, Personen mit niedrigem bzw. mittleren Einkommen und soziale Randgruppen verfügen nicht immer über diese Mittel und sind daher auf Kassen-ÄrztInnen angewiesen. Die negativen Auswirkungen sind lange Wartezeiten, evtl. lange Anfahrtswege und im negativsten Fall, die Vermeidung von notwendigen Konsultationen.
Versorgungslücke schließen:
Die Grünen fordern eine bedarfsgerechte Versorgung der PatientInnen durch niedergelassene ÄrztInnen mit Kassenvertrag, ohne soziale und finanzielle Zugangsbarrieren.
Derzeit ist der Zugang zur Psychotherapie stark limitiert und durch Einzelverträge zwischen den einzelnen Länderkrankenkassen mit privaten Vereinen vollkommen uneinheitlich gestaltet. Finanziell gesehen gibt es eine unbefriedigende Zuschussregelung, wobei durchschnittlich rd. zwei Drittel der Kosten für die Psychotherapie von der KlientIn zu tragen sind. Noch unbefriedigender ist die Regelung für Kassen-Psychotherapieplätze. Diese sind absolute Mangelware, auf die lange Wartezeiten bestehen. Obwohl die Versicherungsbeiträge unter dem Titel „Psychotherapie“ erhöht wurden, ist Psychotherapie für untere Einkommensschichten kaum erschwinglich. Verzögerte wie unterlassene Behandlungen bringen nicht nur zusätzliches Leid, sondern führen vielfach zur kostentreibenden Chronifizierung psychischer Erkrankungen.
Versorgungslücke schließen:
Die Grünen fordern einen österreichischen Gesamtvertrag über den Kostenersatz für Psychotherapie, der es psychisch kranken Menschen ermöglicht, ohne finanzielle Hürden eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten.
Nach wie vor fehlt ein Gesamtkonzept im Bereich Pflege und Betreuung. Das Hausbetreuungsgesetz und die Förderungen der 24 Stunden Betreuung stellen allenfalls eine Notlösung für etwa 5 Prozent der Betroffenen dar, die aber weder für die Betreuungspersonen noch für die Betreuten eine sichere Perspektive bieten.
Zum Hausbetreuungsgesetz, das die von den Grünen scharf kritisierten arbeitsrechtlichen Details der Betreuung zu Hause regelt, gibt es seit dem 1. Juli 2007 auch eine Förderung für alle Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 3, denen ein bis zu 24 Stunden Betreuungsbedarf bestätigt wird. Diese Förderung gibt es für unselbständig beschäftigte Betreuungspersonen und für selbständige
Demenzkranke, die oft nur Pflegestufe 1 oder 2 und dennoch einen „rund um die Uhr „Betreuungs− und Beaufsichtigungsbedarf“ haben, profitieren von dieser Förderung ebenso wenig, wie all jene, deren Betreuungsaufwand mehr als die vom Land geförderten Stunden täglich zwar überschreitet, die jedoch trotzdem nicht rund um die Uhr Betreuung benötigen.
Versorgungslücke schließen:
Die Grünen fordern, dass "rund um die Uhr Betreuung" ein Baustein im Gesamtkonzept von Unterstützung, Betreuung und Pflege alter Menschen sein muss. Ebenso müssen ambulante, teilstationäre und qualitativ hochwertige stationäre Angebote ausgebaut werden. Die Deckelung bei den ambulanten Diensten, die bedeutet, dass nur eine bestimmte Zahl von Betreuungsstunden gefördert wird, muss fallen. Das Pflegegeld ist jährlich zu valorisieren. Wir fordern ein Recht aller auf eine qualitativ gute und finanziell leistbare Pflege und Betreuung durch Etablierung eines Pflegefonds.
Die Bereiche Hospiz− und Palliativversorgung sind Stiefkinder der Gesundheitspolitik. Der im österreichweiten Hospiz− und Palliativplan festgestellte Bedarf an Betten, Tageshospizen und mobilen Hospizteams ist im überwiegenden Maße ungedeckt. Von den bereits für 2001 geplanten Hospiz− und Palliativbetten in Spitälern und Heimen wurden erst knapp 15 Prozent realisiert. Tageshospize gibt es lediglich vereinzelt, die mobilen Hospizteams bestehen großteils aus ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.
Versorgungslücke schließen:
Die Grünen fordern einen beschleunigten Ausbau der mobilen Hospizteams, eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Hospizbetten, und die finanzielle Absicherung des Hospizbereiches durch eine Regelfinanzierung. Sterbende dürfen nicht zu Sozialfällen werden!
Gemeinsam mit den Ländern ist ein Finanzierungsplan für stationäre und ambulante Hospizbetreuung zu erstellen. Für alle in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen tätigen Berufsgruppen sind bundeseinheitliche Ausbildungsstandards zu schaffen. Betreuende Angehörige sind angemessen zu unterstützen. Das Modell der Familienhospizkarenz muss evaluiert und verbessert werden.
Besonders prekär ist die Versorgungssituation für Kinder/Jugendliche mit Behinderungen, Entwicklungsbeeinträchtigungen und psychischen Störungen. Suchen Eltern bezahlte Diagnostik und Therapie für ihre Kinder gibt es lange Wartezeiten (2 – 8 Monate).
Es gibt kaum TherapeutInnen, die über einen Kassenvertrag verfügen, da die bezahlten Tarife zu gering sind um einen Kassenvertrag attraktiv zu gestalten.
Zusammengenommen hatten 2004 ca. 15 Prozent der TherapeutInnen in Wien und ca. 10 Prozent der TherapeutInnen in Niederösterreich einen Kassenvertrag.
Die Wartezeit für eine kostenlose Ergotherapie beträgt bis zu 2 Jahre, die Wartezeit für einen längeren Aufenthalt in einer heilpädagogischen Einrichtung beträgt bis zu 5 Jahre.
Bei allen Nicht-Kassenvertrags-TherapeutInnen bestehen hohe Zuzahlungen für die Therapien. Sind Therapien über lange Zeit notwendig, übersteigt das meist das Einkommen der Familie bei Weitem und das Kind bleibt großteils un(ter)versorgt.
Versorgungslücke schließen:
Die Grünen fordern eine deutliche Erhöhung der Kassen-Tarife für Physio-, Ergo- und Logotherapie und die volle Kostenübernahme für Therapien bei Kindern und Jugendlichen.
Neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall oder Schädel−Hirn−Trauma stellen für die Betroffenen in der Regel einen massiven Einschnitt im Leben dar. Schlaganfälle sind der häufigste Grund von Behinderungen im Erwachsenen−Leben. Jährlich erleiden ungefähr 20.000 ÖsterreicherInnen einen Schlaganfall, ein Drittel von ihnen benötigt eine Langzeit−Rehabilitation. Seit 1992 ist Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Trotzdem gibt es große Defizite, vor allem bei ambulanten Behandlungsplätzen.
Versorgungslücke schließen:
Die Grünen fordern den bedarfsgerechten flächendeckenden Ausbau der ambulanten Rehabilitation (interdisziplinäre Teams) entsprechend den Ergebnissen der Studie des Österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen.
Die ambulante Rehabilitation muss wohnortnah stattfinden und das häusliche Umfeld und die Angehörigen einbeziehen (Finanzierung von Hausbesuchen).
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zahnmedizinische und kieferorthopädische Leistungen vollkommen ungenügend ab. Nahezu alle Leistungen, die über Schmerzbekämpfung und Füllungen mit Amalgam hinausgehen, sind privat zu bezahlen oder mit unverhältnismäßig hohen Zuzahlungen belegt. Für viele sozial Schwache ist das eine unüberwindbare finanzielle Hürde. Ähnliches ist bei Verordnungen von Sehbehelfen zu vermerken.
Versorgungslücke schließen:
Die Grünen fordern eine deutliche Ausweitung der zahnmedizinischen und kieferorthopädischen Leistungen als Pflichtleistung der Kasse und die volle Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen sowie sozial Schwachen.
Zahnärztliche Versorgung und Sehbehelfe dürfen nicht zur Armutsfalle
Das Gesundheitswesen ist in zahlreichen westeuropäischen Ländern seit Längerem im Wandel begriffen. Die Notwendigkeit für Neustrukturierungen wird mitunterschiedlichen Argumenten begründet, wie etwa mit der drohenden Unfinanzierbarkeit oder mit den vorherrschenden inflexiblen und ineffizienten Versorgungs- und Finanzierungsstrukturen. Die Finanzierbarkeit von Gesundheit gerät immer mehr ins Zentrum der Debatte, Diskussionen über gesundheitspolitische Ziele und Strategien der Zielerreichung werden vernachlässigt.
Das von Jahr zu Jahr steigende Defizit der Krankenkassen ist nur durch eine nachhaltige Sanierung der Einnahmen in den Griff zu bekommen. Die Ursache für die wachsende Einnahmenerosion ist, dass die Beiträge aus unselbständiger Arbeit ständig abnehmen und dass die Bundesregierungen das Defizit der Krankenkassen durch einseitige Maßnahmen ständig vergrößert haben: Senkung der ArbeitgeberInnenbeiträge um 0,3 Prozent, Übernahme von Bundesleistungen der Spitalsfinanzierung durch die Kassen in Höhe von ca. 83,5 Mio. €, Verringerung der Zahlungen der Pensionsversicherung an die Krankenversicherung, fehlende Zweckwidmung von Einnahmen aus der Tabaksteuer, finanzielle Sanierung der Bauernkrankenkasse durch die Gebietskrankenkassen u.a..
Die Grünen sprechen sich für die Sicherung des Solidarprinzips durch die Anhebung der Höchstbeitragsgrenze bei Kranken- und Unfallversicherungen und für eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Einbeziehung nicht lohnabhängiger Einkommen aus. Das finanzielle Loch, das der sich verändernde Arbeitsmarkt (sinkende Zahl Vollbeschäftigter, starke Zunahme atypischer Arbeitsverhältnisse und geringfügiger Beschäftigungen, Mc-Jobs, hohe Arbeitslosigkeit) in die Sozialversicherungssysteme reißt, muss durch neue Finanzierungsmöglichkeiten gefüllt werden.
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Anhebung der Höchstbeitragsgrenze auf 5000 €/Monat für die Kranken- und Unfallversicherung
Die Höchstbeitragsgrenze entspricht der Obergrenze des monatlichen Bruttoerwerbseinkommens (derzeit echte Dienstnehmer 3.930 €/Monat) von dem Beiträge für die Sozialversicherung zu entrichten sind. Eines der Hauptziele einer umfassenden sozialen Krankenversicherung ist die Schaffung eines solidarischen Ausgleichs zwischen unterschiedlichen Einkommen.
Die Anhebung der Höchstbeitragsgrenze auf 5.000 € pro Monat würde der gesetzlichen Krankenversicherung spürbare Mehreinnahmen garantieren.
Allerdings entgehen dem Finanzminister durch höhere Versicherungsbeiträge Einnahmen über die geringere Lohnsteuer. Es handelt sich hier jedoch lediglich um eine innerstaatliche Umverteilung und um keine realen Verluste.
Verbreiterung der Beitragsgrundlage
Mit einer Anhebung der Höchstbeitragsgrenze bekommt die Krankenversicherung zusätzliches Geld, doch wird dieses nicht ausreichen den steigenden Finanzierungsbedarf zu decken. Außerdem bleibt bei der reinen Anhebung der Höchstbeitragsgrenze die unzeitgemäße Lohnzentriertheit des Finanzierungssystems aufrecht. Die Verbreiterung der Beitragsgrundlage, d.h. das Heranziehen zusätzlicher Finanzierungsquellen ist daher notwendig, sozial ausgewogen und fair.
Wertschöpfungsabgabe: Der Faktor Arbeit wird gegenüber dem Faktor Kapital entlastet
Das Standardmodell, mit dem eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage in der Sozialversicherung stattfinden kann, ist die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe. Die Wertschöpfung leitet ihre Bezeichnung davon ab, dass die Brutto-Wertschöpfung alternativ zur Lohn- und Gehaltssumme als Beitragsbasis für Sozialleistungen dient. Die Bemessungsgrundlage, auf der die Wertschöpfungsabgabe basiert, umfasst je nach Definition Arbeitgeberbeiträge, Abschreibungen, Gewinne, Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten, Steuern und sonstige betriebliche Aufwendungen.
Eine solche Maßnahme hat nicht nur Auswirkungen auf die Finanzierung der Sozialversicherung, sondern auch auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Generell sind Branchen mit hoher Kapitalintensität und hohen Abschreibungen, mit hohen Gewinnquoten und einem hohen Anteil an Selbständigen am stärksten betroffen, während beschäftigungs- und somit lohnintensive Branchen, die bisher die Sozialversicherung ungleich stärker mitfinanzieren, entlastet werden. In anderen Worten wird der Faktor Arbeit relativ zum Faktor Kapital entlastet, während das Kapital in die Finanzierung der Sozialversicherung eingebunden wird. Damit sinkt die Bedeutung der Lohnnebenkosten. Planstellenabbau bzw. eine Auslagerung von beschäftigungsintensiven Bereichen aufgrund von Lohnnebenkosten werden weniger rentabel.
Gemessen am Personalaufwand in Prozent der Bruttowertschöpfung sind die am meisten betroffenen Branchen die Vermögensverwaltung, die Landwirtschaft, der Bankensektor und die Energiewirtschaft. Sie tragen aufgrund ihrer geringen Personalintensität bei der Wertschöpfungsabgabe einen größeren Finanzierungsanteil als andere Branchen. Speziell in der Landwirtschaft können durch die Einführung einer Freigrenze soziale Härtefälle vermieden werden.
Vermögen fair belasten!
Arbeit hoch besteuern, Erben gar nicht? Das ist wirtschaftspolitisch falsch und sozialpolitisch verfehlt. Wir schlagen eine neudefinierte Erbschaftsteuer vor: ein Freibetrag von 200.000 € schützt kleine und „Normal“- Erbschaften. Darüber steigt der Stufengrenzsatztarif schrittweise an, beginnend mit 10 Prozent, bis er bei 500.000 € die maximalen 25 Prozent erreicht. Geschätztes Aufkommen: 1 Mrd. €. (Dieser Tarif bedeutet: für ein Erbe von 300.000 € würden 3,7 Prozent Steuer anfallen, für ein Erbe von 1 Mio. € 17,5 Prozent, für ein Erbe von 10 Mio. € 24,25 Prozent)
Was fast alle OECD-Staaten schaffen, sollte in Österreich nicht unmöglich sein: eine moderate Vermögensbesteuerung. Unter 100.000 € (Freibetrag pro Person) wird nicht besteuert, für darüberliegende Vermögensteile gilt ein konstanter Steuersatz von 0,5 Prozent. Im Gegenzug wird die Grundsteuer abgeschafft. Die entfallende Grundsteuer ist den Gemeinden zu ersetzen. Die Bewertung der Netto-Vermögen orientiert sich grundsätzlich an Marktwerten. Für die Land- und Forstwirtschaft ist als Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Vermögensbesteuerung der Einheitswert heranzuziehen. Geschätztes Netto-Aufkommen: 2,5 Mrd. €.
Mit diesen beiden Maßnahmen würde Österreich in der Vermögensbesteuerung das Niveau der EU 15 noch nicht erreichen, ihm aber sehr nahe kommen und hätte Geld, die Sozialversicherungssysteme nachhaltig und solidarisch zu finanzieren.
Das Gesundheitswesen finanzieren:
Die Grünen fordern, dass alle gesetzlichen Maßnahmen seit dem Jahr 2000, die zu keiner Entlastung der PatientInnen, sondern lediglich zu einer finanziellen Belastung für die Kranken- und Unfallversicherung geführt haben, zurückgenommen werden.
Um das österreichische Gesundheitswesen auch für die zukünftigen Herausforderungen finanziell nachhaltig auszustatten soll die Höchstbeitragsgrenze angehoben und die Beitragsgrundlage verbreitert werden, das Steuer- und Versicherungssystem wird in Richtung Wertschöpfungsabgabe hin umgestaltet und Vermögen fair belastet.
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