Grundlage dieser Leitlinien bildet ein sehr umfangreicher Diskussionsentwurf „gesunde
Gedanken“, den wir mit Hilfe vieler Expertinnen
und Experten erstellten.
Inhalt:
Vorwort
Ökologie
1. Ökologisch - Gesunde Lebenswelten
1.1. Gesundheitsförderung und Prävention
1.2. Umweltmedizin
1.3. Gesunde Ernährung
Selbstbestimmt
2. Selbstbestimmt – Gesundheit und Menschenrechte
2.1. Soziale und gesundheitliche Gerechtigkeit
2.2. Stärkung der PatientInnenrechte
2.3. Behandlungsschäden – Modell einer neuen Medizinhaftung
2.4. GATS und Gesundheit
Basisdemokratisch
3. Basisdemokratisch – Mitbestimmung und Information
3.1 Komplementärmedizin – Ganzheitsmedizin
3.2. Arbeitsmedizin und betriebliche Gesundheitsförderung
3.3. Kampf gegen Defizite und Ärgernisse
Arbeitsbedingungen Gesundheitsberufe
Ärztliche Privathonorare
Qualitätssicherung medizinischer Gutachten und forensische Medizin
Feministisch
4. Feministisch – Gesundheit aus Genderperspektive
4.1. Frauen und Gesundheitspolitik
4.2. Männer und Gesundheitspolitik
4.3. Neues Rollenbild für Gesundheitsberufe
Solidarisch
5. Solidarisch
5.1. Kindergesundheit
5.2. Alte Menschen – Geriatrie
5.3. Menschen mit Behinderungen
5.4. Psychisch Kranke und Psychiatriereform
5.5. Palliativmedizin – Hospiz Gedanke
5.6. Dritte Welt – Gesundheit und Entwicklungspolitik
Nachhaltigkeit
6. Nachhaltigkeit – für die Zukunft
6.1. Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen
6.2. Strukturreform
Rückbesinnung auf die eigentlichen Aufgaben der Spitäler
Reform von Verwaltungs- und Leitungsstrukturen
6.3. Finanzierung der Solidargemeinschaft und Kassensysteme
Selbstbehalte – unsozial und kontraproduktiv
Solidarische Finanzierung
Grundlage dieser Leitlinien bildet ein sehr umfangreicher
Diskussionsentwurf „gesunde
Gedanken“, den wir vor über einem Jahr mit Hilfe vieler Expertinnen
und Experten erstellten.
GRÜNE Gesinnung und GRÜNE Werthaltungen sollen trotz einschneidender
Kürzungen spürbar bleiben. Es war der Wunsch, hier GRÜNE Positionen
und Schwerpunkte zu schärfen, nicht aber für Alles und Jedes endgültige
Lösungen anzubieten. Die Wahl der Themen wurde bewusst den fünf traditionellen
Grundprinzipien der GRÜNEN, ökologisch, selbstbestimmt, basisdemokratisch,
feministisch, solidarisch und nachhaltig zugeordnet.
Mehr als die Errungenschaften der Medizin und Naturwissenschaften entscheiden
Einkommen, Bildung, Arbeits- und Wohnverhältnisse, soziale Integration
und Umweltfaktoren über unsere Gesundheit. Schon deshalb lässt sich
Gesundheitspolitik nicht auf ÄrztInnen, Gesundheitsberufe, ein Ministerium
oder Staatssekretariat und Medizinökonomie reduzieren. Gesundheit ist
mehr als andere Politikbereiche eine Querschnittsmaterie, die uns ALLE angeht
und auch Anliegen aller sein soll. Diese gesamtheitliche Sicht, nachhaltige
Strategien und die verstärkte Einbeziehung
sozialer und psychischer Faktoren kennzeichnen GRÜNE Gesundheitspolitik.
Gesundheit kann nicht allein durch Verhaltensänderungen bewirkt werden,
entscheidend ist vielmehr eine Änderung der Verhältnisse unter denen
wir leben. Chancengleichheit und Solidarität können daher nicht kritiklos
den Regeln des Marktes überantwortet werden, sondern bedürfen einer
langfristigen Finanzierungssicherheit. Es bleibt eine Kernaufgabe des Staates
hier jene Rahmenbedingungen zu garantieren, die den einkommensunabhängigen,
nicht diskriminierenden Zugang zu Gesundheitsleistungen ermöglichen.
Die Debatte über ethische Fragen der Medizin und Naturwissenschaft ist
kontrovers. Gegenseitiger Respekt und Toleranz verbunden mit einem besseren
Wissen um die vielfältigen Probleme werden notwendig sein, um hier einen
konstruktiven Dialog zu führen. Diese Debatte soll demnächst begonnen
werden und duldet keinen weiteren Aufschub.
Kurt Grünewald
Gesundheitspolitik orientiert sich auch an der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen.
Wir tragen daher Verantwortung für eine intakte Lebensumwelt und wollen
die damit verbundenen Chancen auf Gesundheit nutzen.
1. Gesunde Lebenswelten
1.1. Gesundheitsförderung und Prävention
GRÜNE Gesundheitsförderung begreift sich als ein Konzept, das auf
die positive Definition von Gesundheit als Gestaltungskraft und Bewältigungsfähigkeit
setzt. Krankheit ist nicht, wie manche meinen, vorwiegend eine Frage der Selbstverschuldung. „Ungesundes
Leben“ ist weniger Ausdruck gewollten oder ignoranten Handelns, sondern
leider zu oft Resultat spezifischer Lebensbedingungen, über die nicht
jede/r autonom verfügen kann.
Wir unterstützen daher nachdrücklich
die WHO-Resolution, in der es heißt: „Grundlegende Bedingungen
und konstituierende Momente der Gesundheit sind Frieden, angemessene Wohnbedingungen,
Bildung, Ernährung,
Einkommen, ein stabiles Ökosystem, eine sorgfältige Behandlung der
vorhandenen Energiequellen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Jede
Verbesserung der Gesundheit kann nur von einer solchen Basis aus erreicht werden“.
Daher betrachten wir Prävention auch als besseres Verständnis von gesundheitlichem
Handeln im Alltag. Wir respektieren und unterstützen dabei Eigenverantwortung
als Ausdruck menschlicher Würde, Freiheit und Entwicklung. Gesundheitsvorsorge
muss für uns daher eine mehrstufige sein: primäre Prävention (Krankheitsvermeidung),
sekundäre Prävention (Möglichkeit der Krankheitsfrüherkennung
wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und tertiäre Prävention (nachhaltige
Heilung, Bekämpfung von Rückfällen und Förderung der Rehabilitation).
Wir kämpfen daher für mehr Aufklärung durch Vermittlung von Wissen
und Orientierung und für die Stärkung der PatientInneninteressen in
gesundheitlichen Fragen. Ein grünes Gesundheitsprogramm soll alle Menschen
in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen, sowie einzelne Risikogruppen,
erfassen.
GRÜNE Gesundheitsförderung erkennt, dass kein politischer (z.B. Sozial-,
Umwelt-, Verkehrs-, Landwirtschaftspolitik etc.) noch gesellschaftlicher Bereich
(z.B. Frauen, Arbeitsrecht, Städteplanung, Wohnbau etc.) existiert, der
nicht Gesundheitsfragen berührt. Daraus leitet sich unsere Forderung ab,
jede politische Maßnahme auf ihren gesundheitsfördernden bzw. krankmachenden
Einfluss zu prüfen.
Eine Gestaltung des Gesundheitswesens allein oder vorwiegend den Regeln des
freien Marktes zu überantworten, ist als kurzsichtig und falsch abzulehnen. Wir
GRÜNE wollen hier den Staat nicht aus seiner Verantwortung entlassen.
1.2. Umweltmedizin
GRÜNE Umweltmedizin erkennt neben physischen auch psychische und soziale
Ursachen als wesentliche Faktoren, die über Gesundheit oder Krankheit entscheiden.
Das Individuum in seiner Beziehung zur „Umwelt“ muss Gegenstand
einer zeitgemäßen und sozialen Gesundheitspolitik sein.
Umweltmedizin beschäftigt sich vor allem mit gesundheitsfördernden
Wohn- und Arbeitsplatzsituationen und den Problemkreisen Abgase und Umweltgifte,
Lärm, Strahlenbelastung und dem Erhalt der Schadstofffreiheit von Luft
und Wasser.
1.3. Gesunde Ernährung
Das Recht auf gesunde Ernährung ist für uns GRÜNE unverzichtbarer Teil der Gesundheitspolitik. Statt ökologische Landwirtschaft stärker zu fördern, führen Umweltbelastungen sowie risikobehaftete Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln zur Gesundheitsgefährdung der KonsumentInnen. GRÜNE Lebensmittelpolitik ist daher immer Bestandteil GRÜNER Landwirtschafts-, GRÜNER Gesundheits- und Forschungspolitik und GRÜNER Umweltpolitik.
GRÜNEN Lebensmittelpolitik orientiert sich an folgenden Eckpfeilern:
2.1. Soziale und gesundheitliche Gerechtigkeit
Unterschiedliche soziale Lebenslagen und Schichtzugehörigkeiten haben entscheidenden
Einfluss auf Gesundheit und Lebenserwartung. Untere soziale Schichten werden
früher und häufiger krank und haben eine geringere Lebenserwartung
als höhere soziale Schichten. Verantwortlich dafür sind schlechtere
Bildung, Einkommensverhältnisse, Arbeitsbedingungen, starke psychosoziale
Belastungen und Stress, schwache soziale Netzwerke, Umweltbelastungen und schlechtere
Wohnverhältnisse. Begleiterscheinungen dazu sind oftmals Nikotinkonsum,
Suchterkrankungen, ungesunde Ernährung und Mangel an körperlicher Aktivität.
Eine verantwortungsvolle und weitsichtige Politik muss versuchen, Lebensbedingungen
zu ermöglichen, die die Risiken von Einzelpersonen und Gruppen reduzieren.
OECD-Studien zeigen, dass allein die Ausgewogenheit der Einkommensverteilung
gesundheitliche Gerechtigkeit produziert. D.h. je größer der relative
Zuwachs an Einkommen in den ärmsten Haushalten ausfällt, desto größer
die gesundheitliche Gleichheit. Dass Gesundheit für uns GRÜNE grundsätzlich
ein Individualrecht ist, schließt ein Bemühen um spezifische Risikogruppen
keineswegs aus. Chancengleich für alle Menschen im Zugang zur gesundheitlichen
Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung ist ein vordringliches
Ziel der GRÜNEN.
Wir GRÜNE fordern eine gesundheitsbezogene, soziale Gerechtigkeit:
2.2. Stärkung der PatientInnenrechte
Seit 1993 haben die Träger der Krankenanstalten unter Beachtung des Anstaltszweckes
und des Leistungsangebotes bestimmte PatientInnenrechte sicherzustellen. Bei
näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass hier lediglich bestimmte
objektive Pflichten der jeweiligen Träger, nicht aber subjektive PatientInnenrechte
geschaffen wurden. Auch die mit den Ländern vereinbarte „Patientencharta“ beinhaltet
jeweils nur die Zusammenfassung des derzeitigen Rechtszustandes. Keine ÄrztIn
und keine PatientIn kann sich auf diese Charta berufen, geschweige mit Hilfe
dieser einzelne Rechte durchsetzen.
Wir GRÜNE setzen uns daher für die Schaffung bedürfnisorientierter,
durchsetzbarer PatientInnenrechte ein. Dazu bedarf es der Bereitstellung eines
effektiven Rechtschutzes zur Umsetzung materiellen Rechtes und der Schaffung
eines bundesweiten, einheitlichen, verfassungsrechtlich abgesicherten Kataloges
von PatientInnenrechten im Rahmen eines verfassungsrechtlich gewährleisteten
Grundrechtsschutzes. Dies ist nicht nur im akuten Behandlungsbereich, sondern
auch gegenüber Sozialeinrichtungen, sowie mobilen Hilfs- und ambulanten
Pflegediensten mit ausreichender Verbindlichkeit anzustreben.
Zur Wahrung, Sicherung und Durchsetzung der PatientInnenrechte und –interessen
müssen weisungsfreie und unabhängige PatientInnenvertretungen und –Anwaltschaften
gestärkt und ihre Ressourcen verbessert werden. Unterschiedliche Kompetenzen
und Möglichkeiten dieser Einrichtungen sind bundeseinheitlich zu harmonisieren
und auf höherem Niveau zusammenzuführen. Im Sinne des „PatientInnenrechtes“ ist
auch die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu verstehen. Aufgrund
hier existierender Mängel und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlicher
gesetzlicher Vorgaben, streben wir GRÜNE eine rasche und umfassende
Verbesserung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards bei gleichzeitiger
Verbesserung von Dokumentations- und Kontrollsystemen im Gesundheitswesen
an. Dazu muss ehestmöglich
ein gesamtösterreichischer Qualitätssicherungsplan erstellt, sowie
ein System der bundesweiten Qualitätssicherungskontrolle geschaffen
werden.
2.3. Behandlungsschäden - Modell einer neuen Medizinhaftung
Primärer Auftrag ist die Vermeidung von Behandlungsschäden durch ein
verbessertes Qualitätsmanagement in allen Versorgungsbereichen. Dennoch
können Behandlungsschäden nie gänzlich vermieden werden. Die gegenwärtige
Situation im Bereich der Medizinhaftung ist unbefriedigend. Ansprüche sind
häufig undurchsetzbar oder werden oft nicht geltend gemacht. Für uns
GRÜNE ist es ein zentrales Anliegen, die Vertrauensbeziehung zwischen PatientIn
und ÄrztIn zu fördern und sicherzustellen. Die derzeitige Rechtslage
bei Behandlungsschäden führt als „Konfrontationsmodell“ jedoch
zu einer starken Belastung der ÄrztInnen-PatientInnen-Beziehung. Lange,
teure und damit risikobehaftete Zivilprozesse mit „Gutachterkriegen“ beschreiben
die derzeitige Problemlage. Um beide Seiten in einem Schadensfall ausreichend
und adäquat abzusichern, bedarf es eines alternativen Modells einer Behandlungsversicherung,
die zwischen den Extremen der bestehenden ÄrztInnen-Haftpflichtversicherung
und einer PatientInnenversicherung angesiedelt ist.
Wir GRÜNE fordern daher ein Modell der Medizinhaftung nach dem Vorbild
der gesetzlichen Unfallversicherung. Letztere hat bereits im sensiblen Bereich
der Unternehmenshaftung sehr gute Ergebnisse erzielt.
Die Eckpunkte dieses GRÜNEN Modells sind:
2.4. GATS und Gesundheit
Eine Ausweitung des GATS (General Agreement on Trade in Services) ist eine
der zentralen Vorhaben der Welthandelsorganisation WTO. Ausländische DienstleistungsanbieterInnen
dürfen dabei nicht schlechter gestellt werden als inländische. Ziel
ist die Liberalisierung und Deregulierung des öffentlichen wie privaten
Dienstleistungssektors. Verhandlungsbereiche sind unter anderem Dienstleistungen
des Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereiches mit ihren weltweit hohen Budget-
und Gewinnanteilen. Mit dem Argument einer angeblichen „Explosion der
Gesundheitskosten“ wird auch hierzulande das Gesundheitssystem Schritt
für Schritt in den privaten Bereich gedrängt und damit zum Rückzugsfeld
staatlicher Verantwortung. Nur eine Minderheit kann autonom und eigenverantwortlich über
ihre Gesundheit und ihr Krankheitsrisiko bestimmen. PatientInnen sind nicht bloß KonsumentInnen.
Regeln von Angebot und Nachfrage können nicht blind auf das Gesundheitssystem
und seine handelnden Personen übertragen werden. Konzepte des „schlanken
Staates“ lassen sich daher im Gesundheitsbereich nicht ohne schwerwiegende
Risiken verwirklichen.
Als GRÜNE bekennen wir uns zu Risikoausgleich und Chancengleichheit im Gesundheitswesen.
Der Staat kann hier nicht aus seiner Verantwortung, weiterhin eine flächendeckende
und qualitativ hohe soziale Absicherung für alle in Österreich lebenden
Personen zu gewährleisten, entlassen werden. Aus gutem Grund war das österreichische
Gesundheitssystem bisher überwiegend öffentlich organisiert.
Wir GRÜNE stehen der ungebremsten Liberalisierung und Deregulierung im Bereich
von Gesundheit und Bildung kritisch gegenüber und fordern:
Die Gesundheitsdienste werden in Zukunft ein zentrales Feld gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen werden. Diesen Auseinandersetzungen werden sich die GRÜNEN, sowohl auf europäischer, als auch auf globaler Ebene, offensiv stellen
Basisdemokratie
bedeutet grundsätzliches Beteiligungsrecht der Menschen.
Zentrale gesellschaftliche Fragen sollen nicht nur mittels Mehrheitsentscheidung
der institutionalisierten Politik bestimmt werden. Eine stärkere Verknüpfung
der repräsentativen Demokratie mit gesellschaftlicher Teilhabe ist daher
notwendig. Im kommunalen und beruflichen Bereich wie bei den Sozialversicherungen
kennen wir das Prinzip der Selbstverwaltung. Zu häufig verkümmert diese
zu einer bloßen Verwaltung durch die Sozialpartner. Die GRÜNEN treten
für eine Selbstverwaltung durch die Versicherten ein, die durch geeignete
und praktikable Sozialwahlen organisiert werden soll. Für diese so notwendigen
Auseinandersetzungen und Entscheidungsprozesse fordern wir daher ausreichende
zeitliche und organisatorische Ressourcen.
3. Mitbestimmung und Information
3.1. Komplementärmedizin – Ganzheitsmedizin
Die GRÜNEN befürworten eine ganzheitliche Medizin, die den Menschen
unter Einbeziehung seiner gesamten Persönlichkeit und als soziales Wesen
zum Gegenstand therapeutischer Bemühungen macht. „Ganzheitsmedizin“ und „Schulmedizin“ sollen
sich gemeinsam kritisch gesundheitspolitischen Fragen stellen. Darüber hinaus
ist es für uns GRÜNE unabdingbar, dass wirksame komplementärmedizinische
Leistungen (beispielsweise Akupunktur) einkommensunabhängig allen PatientInnen
zugänglich gemacht werden. Der bislang zu beobachtenden Tendenz zur Zwei-Klassenmedizin
ist auch aus ganzheitlicher Sicht und unter Würdigung einer sinnvollen Komplementärmedizin
entschieden entgegengetreten.
Um Qualitätssicherung und KonsumentInnenenschutz zu gewährleisten,
sind wissenschaftliche Anstrengungen zu unternehmen, alle medizinischen Angebote
(Ganzheits- und Schulmedizin) klarer als bisher von fragwürdigen Methoden
abzugrenzen und damit Menschen vor falschen Heilsversprechungen oder risikobehafteten
Methoden zu schützen.
Wir GRÜNE fordern daher öffentlich gestützte Investitionen in
Studien nicht nur schulmedizinischer Verfahren sondern ebenso Studien, die über
Wirksamkeit, Sinn und Unsinn sowie erfolgreiche Einsatzmöglichkeit komplementärmedizinischer
Methoden und Naturheilverfahren Auskunft geben.
3.2. Arbeitsmedizin und betriebliche Gesundheitsförderung
Der Bereich zielgruppenorientierter Gesundheitspolitik ist noch zu wenig
entwickelt. Internationale Modelle und Studien zeigen allerdings die Notwendigkeit
und Wirksamkeit arbeitsplatzbezogener Interventionen klar und eindeutig.
Wir GRÜNE sehen
die Aufgaben der Arbeitsmedizin nicht nur in der Verhütung von Berufskrankheiten
und Arbeitsunfällen, sondern in der Anwaltschaft für eine nachhaltig
gesundheitsfördernde und menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt.
Der Einfluss von Führungsverhalten, Organisationskultur und Arbeitsabläufen
auf die Befindlichkeit von ArbeitnehmerInnen muss ebenso Eingang in eine moderne
Arbeitsmedizin finden, wie die Beachtung klarer Grenzwerte und zeitgemäßer
Standards bei toxischen und physikalische Risiken. Dementsprechend sind auch
Stressfaktoren, wie Mobbing, zu berücksichtigen. Die Tätigkeit
von ArbeitsmedizinerInnen ist oft konfliktreich.
Geeignete Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind
effizient, da sie viele Menschen erreichen und nachweislich das Betriebsklima
durch Wahrnehmung der Fürsorgepflicht der ArbeitgeberInnen verbessern.
Unterschiedlichste Gesundheitsberufe können in diese Projekte einbezogen
werden.
Wir GRÜNE fordern daher:
3.3. Kampf gegen Defizite und Ärgernisse
Obwohl in Österreich das Gesundheitssystem internationale Vergleiche nicht
zu scheuen braucht und sich auf eine sehr gute Akzeptanz berufen darf, existieren
Mängel und Missstände. Wir GRÜNE wollen nicht die Politik kosmetischer,
anlassfallbezogener Korrekturen weiterführen, sondern nachhaltige Strategien
der Veränderung aufgrund harter Daten und Fakten, insbesondere aber nach
den Bedürfnissen der Menschen entwickeln. Exemplarisch sollen folgende Problembereiche
untersucht und einer positiven Veränderung zugeführt werden:
Arbeitsbedingungen Gesundheitsberufe
Die rasche Entwicklung der Medizin fordert von den Gesundheitsberufen nicht
nur Mehrleistungen, sondern auch eine qualitativ immer bessere Ausbildung.
Darunter verstehen wir einerseits den vermehrten Erwerb von technischem Wissen
und Fertigkeiten, andererseits aber auch mehr Zuwendung und Menschlichkeit
in den PatientInnenkontakten. Eine stärkere Vermittlung von psychologischen und kommunikativen Kompetenzen
ist daher unumgänglich.
Derartige Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht kostenneutral. Kostensteigerung
im Gesundheitswesen durch Einsparungen im Personalbereich auszugleichen, sind
daher kontraproduktiv und können selbst kostenauslösend wirken. Der
mittel- und langfristige Nutzen gesundheitspolitisch sinnvoller Investitionen
in erweiterte Leistungsangebote der Prävention und Krankenversorgung sollte
verpflichtend Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen werden. So können
Investitionen in die psychotherapeutische Versorgung und verbesserte Maßnahmen
der Neurorehabilitation nicht nur neue und qualifizierte Arbeitsplätze schaffen,
sondern durchaus mit hohen Renditen nicht nur für das einzelne Individuum,
sondern auch für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat verknüpft sein.
Physische und psychische Belastungen übersteigen bei Gesundheitsberufen
zu häufig die Grenzen des Verantwortbaren. Dies kann zu Fehlhandlungen im
Bereich von Diagnose und Therapie, sowie zu folgenreichen innerbetrieblichen
Kommunikationsdefiziten und Störungen in der Beziehung zu PatientInnen führen.
Ein Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz für Gesundheitsberufe erlaubt nach
wie vor durchgehende Dienstzeiten von bis zu 49 Stunden und maximale Wochenarbeitszeiten
von 72 Stunden bei ÄrztInnen. Noch ist dieses Gesetz nicht flächendeckend
umgesetzt. Auch die Arbeitsbedingungen anderer Gesundheitsberufe (12 Stundendienste
im Pflegebereich) müssen einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
Wir GRÜNEN fordern:
• Sparmaßnahmen im Personalbereich sind auf ihre möglichen
Auswirkungen zu untersuchen
• Verbesserung und Humanisierung der Arbeitsbedingungen von Gesundheitsberufen
• Die Kompetenzen des Arbeitsinspektorrates sind im öffentlichen
Bereich auszubauen
• Eine der modernen Medizin angepasste Personalbedarfs- und Einsatzplanung.
• Personalaufstockungen wie auch bessere Modelle der Arbeits-Einsatzzeiten
werden dazu erforderlich sein
Ärztliche Privathonorare
Ärztliche Leistungen an sogenannten PrivatpatientInnen werden durch ein
gesondertes Honorar abgegolten. Oftmals wird im öffentlichen Sektor die
Möglichkeit zu Privathonoraren dazu benutzt, um niedrige Grundgehälter
zu rechtfertigen. Andererseits missbrauchen einige „schwarze Schafe“ Privathonorare
dazu, um unter Zuhilfenahme öffentlicher Ressourcen und nachgeordneten Personals
eine schamlose Einkommensmaximierung zu verfolgen, was seit Jahren vom Rechnungshof
vergeblich kritisiert wird. Die daraus resultierenden, kaum nachvollziehbaren
Einkommensunterschiede und die finanziellen Abhängigkeiten nachgeordneten
Personals von leitenden ÄrztInnen, schüren Arbeitsplatzkonflikte, stören
das Arbeitsklima und senken die Motivation.
Daher setzen sich die GRÜNEN für eine bundeseinheitliche, leistungsbezogene
Regelung der Privathonorarpraxis in öffentlichen Krankenanstalten ein. Einkommensunterschiede
in bisherigen Größenordnungen sind dabei durch eine faire Beteiligung
nachgeordneten Personals und durch einen Solidaritätsfonds für einkommensschwache
Spezialfächer zu dämpfen. Eine bundeseinheitliche und endlich auch
verfassungskonforme Rahmengesetzgebung im Sinne der Rechnungshofkritik ist daher
ehestmöglich vorzubereiten. Die gesetzliche Vorgabe, dass es keine Unterschiede
in der Qualität medizinischer Versorgungsleistungen zwischen Versicherten
der allgemeinen Gebührenklassen und Privatversicherten geben darf, ist
laufend zu evaluieren und auch auf Wartezeiten bei der Leistungsnachfrage
auszudehnen.
Qualitätssicherung medizinischer Gutachten und forensische Medizin
Medizinische Gutachten bei Behandlungsschäden besitzen eine große
Bedeutung im Bereich der PatientInnenrechte. Darüber hinaus beeinflussen
medizinische Gutachten Straf- und Zivilprozesse sehr wesentlich. Nicht selten
wird die Qualität von Gutachten kritisiert.
Wir GRÜNE fordern daher:
4.1. Frauen und Gesundheitspolitik
Die Diskriminierung von Frauen im Gesundheitsbereich zeigt sich auf unterschiedlichen
Ebenen. Männer dominieren in Führungspositionen des Gesundheitswesens.
Weibliche Lebenszusammenhänge werden vielfach ausgeblendet. Karriereschienen
für Frauen sind nur mangelhaft entwickelt und frauenspezifische Lebenssituation
in Diagnostik und Therapie werden zu wenig berücksichtigt (z.B. Möglichkeiten
eines Kur- oder Spitalsaufenthalts für Frauen mit Kleinkindern).
Ein anderer Problembereich ist die medikamentöse Versorgung von Frauen.
Frauen bekommen nicht nur doppelt so oft wie Männer Tranquilizer und
Psychopharmaka verschrieben (man nimmt ihre Symptome weniger ernst), auch
die Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten sind bei Frauen aufgrund
mangelnder klinischer Studien oft unzureichend untersucht.
Darüber hinaus zeigen wissenschaftliche Arbeiten einen deutlichen Einfluss
der Geschlechtszugehörigkeit von BehandlerInnen und PatientInnen auf den
Therapieerfolg. Die Wahlmöglichkeit zwischen weiblichen und männlichen
Therapeuten ist daher zu verbessern.
Wir GRÜNE sehen eine geschlechterdifferenzierte Sichtweise als wesentliches
Qualitätskriterium, welches im Gesundheitswesen von der Datenerhebung über
die medizinische Behandlung bis hin zur stärkeren Verankerung von Frauen
und ihren Interessen in Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und in Führungsebenen
Berücksichtigung finden muss. Die Repräsentanz von Frauen ist daher
in allen Verwendungs- und Führungspositionen zu erhöhen. Eine geschlechtsdifferenzierte
Sichtweise trägt zur geschlechtsadäquaten Gesundheitsförderung
und Prävention bei, ermöglicht eine differenzierte Diagnostik, erhöht
die Qualität der Behandlung für Frauen und Männer und trägt
zur Identifikation spezifischer Ressourcen bei.
Wir GRÜNE fordern daher im Bereich Gesundheit und Frauen:
4.2. Männer und Gesundheitspolitik
Der schlechte Gesundheitszustand von Männern ist evident. Die Ursachen dafür
liegen nicht nur im mangelnden Bewusstsein für Vorsorge und Früherkennung,
sondern auch in sozialen und gesellschaftlichen Faktoren, wie dem Ignorieren
von ersten Warnzeichen und risikoreichem Verhalten. Ferner sind Männer vor
allem im Alter häufig von Depression betroffen. Durch „Kaschieren“ und
Symptomverschiebung werden diese allerdings seltener diagnostiziert als bei
Frauen.
Wir GRÜNE fordern daher, Schwerpunkte auf den Ausbau von Gesundheitsberatung,
die sich speziell an Männer richtet, zu setzen. Der Aufbau niederschwelliger
Männergesundheitszentren ist zu fördern. Eine spezielle Gesundheitserziehung
sollte bereits in den Schulen beginnen, um einer übertrieben einseitigen „männlichen“ Erziehung
und Sozialisation mit ihren negativen Auswirkungen auf die Gesundheit entgegenzuwirken.
4.3. Neues Rollenbild der Gesundheitsberufe
Die Ausbildung der professionell Pflegenden in Österreich hinkt vielfach
dem üblichen europäischen Standard hinterher. Die GRÜNEN setzen
sich daher für eine bundesweite, bedarfsorientierte Akademisierung von Pflege-
und Gesundheitsberufen ein. In den speziellen Ausbildungsschienen ist eine stärkere
PatientInnenorientierung anzubieten und die sozialen und psychologischen Aspekte
von Beziehungen, Leid, Trauer, Ohnmachtserfahrung und chronischen Erkrankungen
vermehrt in den Unterricht einzubinden. Kenntnisse in Medizinökonomie, PatientInnenrechte
und Bioethik müssen verpflichtender Bestandteil des Unterrichtes in allen
Gesundheitsberufen werden. So kann auch nachhaltig der Gefahr einer bloßen „Reparaturmedizin“ entgegengewirkt
werden. Wir wollen auch offen gegenüber der Entwicklung neuer Berufsfelder
im Gesundheitsbereich sein.
Der Aufbau neuer Strukturen der Gesundheitsförderung und Wissensvermittlung
kann von Pflegepersonen, medizinisch technischen Berufen, SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen
und PsychotherapeutInnen mit hoher Qualifikation in interdisziplinärer Zusammenarbeit
geleistet werden. Daher fordern die GRÜNEN die Einrichtung von multidisziplinären
Gesundheitszentren (Beispiel Sozialmedizinisches Zentrum Graz-Liebenau) und die
Entwicklung auch neuer, interdisziplinärer und teamorientierter Formen
der Pflege und Betreuung.
Die Verpflichtung zur Solidarität
im Gesundheitswesen hat ihre Grundlage im Recht auf Chancengleichheit und
im Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben in Würde. Die Beibehaltung
der Pflichtversicherung für alle
und die Gewährleistung ausreichender Leistungsangebote für Menschen
ohne Versicherungsschutz ist für uns GRÜNE ein unabdingbares Zeichen
politisch gewollter und daher auch gelebter Solidarität.
5. Solidarisch - Mensch zu Mensch
5.1. Kindergesundheit
Gesundheitspolitik konzentriert sich vorwiegend auf Erwachsene. Eine stärkere
Fokussierung auf die Probleme und Bedürfnisse ist angezeigt. Erkennung von
Fehlentwicklungen, rechtzeitige Weichenstellungen und Maßnahmen der Verhaltensmodifikation
sind jedoch entscheidend für die Prävention. Vorschule und Schule sind
hier in ihren Möglichkeiten intensiver als bisher zu nutzen. Verbesserten
kindergerechten Strukturen im Alltag sollte eine besondere Bedeutung zukommen.
Internationalen Vorbildern folgend sollte die Gesundheit von Kindern nicht
nur besser dokumentiert, sondern auch Forschung, Diagnostik und Therapien
intensiver auf die Bedürfnisse und die besondere Situation von Kindern eingehen und
dementsprechend koordiniert werden. Vielfach beruhen medikamentöse Therapien
bei Kindern und Jungendlichen auf reinem Erfahrungswissen und können sich
nicht auf ausreichende klinische Studien berufen. Im Interesse der Risikominimierung
ist diese Lücke unter Beachtung internationaler Standards und strenger ethischer
Richtlinien zu schließen.
Daher fordern wir:
Kind- und jungendgerechte Strukturen im ambulanten und stationären Bereich und die Aufwertung von Selbsthilfe- und Elterngruppen im Bereich von Mitsprache und Planung
5.2. Alte Menschen - Geriatrie
Die Zunahme der Zahl an alten Menschen ist ein globales Phänomen. Somit
wird der Bedarf an qualifizierter Betreuung älterer Menschen, zu Hause oder
in Institutionen, zum dominierenden Faktor der Planung zukünftiger Strukturen
des österreichischen Gesundheits- und Sozialsystems.
Die Behandlung und Betreuung alter Menschen erfordert eine Kombination kurativer,
rehabilitativer und begleitender Verfahren. Die Betreuung geriatrische PatientInnen
darf sich nicht auf die Kriterien der Verwahrung (sauber und satt) beschränken.
Vielmehr sollen diese Menschen ihre letzte Lebensphase positiv und bei gleichzeitig
optimalem Erhalt all ihrer unterschiedlichen Fähigkeiten erleben können.
Mängel und Fehlentwicklungen im Bereich der Langzeitbetreuung schürt
die Angst vor Altenheimen und wird oft zu Unrecht den betreuenden Personen angelastet.
Eine ausschließlich medizinische Betrachtungsweise der Situation der pflegebedürftigen
geriatrischen PatientInnen kann diese Probleme allein nicht lösen. Die Etablierung
einer zeitgemäßen und humanen Geriatrie in Österreich kann hier
Lösungsansätze bieten. Rechtzeitige und ganzheitliche Hilfestellungen
tragen dazu bei, den Bedarf an Langzeitinstitutionalisierung zu reduzieren. Eine
GRÜNE Gesundheitspolitik zielt daher auf eine Wiederherstellung bzw. Erhaltung
der Fähigkeit zur Führung eines autonomen und selbständigen Lebens
der älteren Menschen ab. Dabei erscheint uns eine mögliche Wiedereingliederung
in ihre gewohnte Umgebung vordringlich.
Wir GRÜNEN fordern:
5.3. Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen werden auch im Gesundheitssystem ungleich behandelt.
Selbst im Bereich der stationären Versorgung ist Barrierefreiheit nicht
garantiert und die geringe Zahl an barrierefreien Praxen reduziert die freie ÄrztInnenwahl
beträchtlich. Auf die Situation hör- und sprachbehinderter Menschen
wird ebenso wenig eingegangen wie auf sehbehinderte und blinde Menschen. Möglichkeiten
der oft notwendigen und wünschenswerten Mitaufnahme von Begleitpersonen
bei stationären Behandlungen fehlen weitgehend. Ausbildungsmängel und
ungenügend profilierte Schwerpunktsetzungen im Bereich seltener Behinderungen überfordern
das Personal und erschweren nicht selten eine qualitativ hochstehende Therapie
und Beratung.
Daher fordern wir GRÜNEN:
5.4. Psychisch Kranke und Psychiatriereform
Psychische Erkrankungen nehmen stetig zu. Die Zahl der Selbsttötungen liegt
in Österreich über jenen der Verkehrstoten. Psychisch Kranke sind somatisch
Kranken in der Wertigkeit ihrer Krankheit, wie auch in ihren Rechten nicht gleichgestellt.
Daher fordern wir GRÜNE die Aufnahme psychisch Kranker in das geplante
Antidiskriminierungsgesetz.
Zu oft wird in Österreich unter dem Titel „Psychiatriereform“ lediglich
Reformkosmetik betrieben. Man konzentriert sich vorzugsweise auf die Reduktion
psychiatrischer Betten ohne gleichzeitig adäquate Versorgungsstrukturen
im wohnortnahen Bereicht zu etablieren. Verlierer dieser „Reform“ sind
in erster Linie Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und Behinderungen
sowie ihre Angehörigen, die in ökonomischer und psychischer Hinsicht
zunehmend belastet werden.
Deshalb fordern die GRÜNEN:
5.5. Palliativmedizin / Hospiz
Einsamkeit, Ohnmacht, Angst und Schmerzen prägen oft die letzten Phasen
unseres Lebens. Die Verdrängung und Tabuisierung des Todes erschweren
unseren Zugang zum Sterben und fördern eine anhaltende Ghettoisierung
dieses letzten Lebensabschnittes.
Daher fordern die GRÜNEN den bundesweiten Ausbau der mobilen und stationären
Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen und die Erstellung dementsprechend
tragfähiger Finanzierungsmodelle. Brückeneinrichtungen zwischen
stationärem
und ambulantem Bereich müssen gefördert werden, um den schwerkranken
Menschen bessere Übergänge nach ihrer Entlassung aus dem stationären
Bereich zu ermöglichen.
Wir GRÜNE fordern daher:
5.6. Dritte Welt – Gesundheit und Entwicklungspolitik
Gesundheit ist ein Grundbedürfnis, das allen Menschen zugänglich sein
muss. Das Menschenrecht auf Gesundheit ist in Artikel 25 der allgemeinen Erklärung
für Menschenrechte seit 1948 festgeschrieben. Der Gesundheitszustand von
Menschen in den Ländern des Südens zeichnet allerdings ein besorgniserregendes
Bild. Armut produziert Krankheiten!
In südlichen Ländern müssen mehr und bessere medizinische Versorgungsmöglichkeiten
geschaffen und diese auch gerechter verteilt werden. Spitäler und Praxen
konzentrieren sich dort vorwiegend in den Städten. Der Zugang zu regelmäßigen
gesundheitsrelevanten Untersuchungen und Behandlungsmethoden für Menschen
im Süden bleibt vor allem Frauen und Kindern vielfach verschlossen. Die
rapide zunehmenden HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen in den sogenannten Entwicklungsländern
stellen eine humanitäre Katastrophe dar.
Die im Zuge der GATS-Verhandlungen auf WTO-Ebene geplante Liberalisierung
von Dienstleistungen birgt die große Gefahr, dass gerade in den Bereichen Gesundheit
und Bildung keine flächendeckende, chancengleiche Versorgung mehr erreicht
werden kann. Wir GRÜNE treten im Sinne eines weltumspannenden solidarischen
Miteinanders für eine bedürfnisgerechte Gesundheitsversorgung und Krankheitsprävention
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ein.
Die Förderung einer besseren medizinischen Ausbildung und Programme einer
umfassenden Gesundheitserziehung der Bevölkerung gehören ebenso zu
unseren Zielen wie ein erleichterter Zugang zu zeitgemäßen und für
Entwicklungsländer auch erschwinglichen Therapien. Um die Länder des
Südens zu stärken, sollen Partnerschaften zwischen Regionen und Staaten
im Süden geschlossen werden. Dies wäre ein möglicher Schritt in
Richtung relativer Unabhängigkeit von den Industrieländern und zugleich
ein Beitrag zur Kostendämpfung für einzelne Nationalstaaten.
Unser Ziel ist es, allen Menschen gleiche Grundrechte und bessere Lebenschancen
und Selbstentfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Nachhaltige Gesundheitspolitik
bedarf jedoch einer Veränderung gesellschaftlicher Einstellungen. Nur
so kann jener Konsens und jene Akzeptanz erreicht werden, die es erlaubt,
die notwendigen politischen Weichenstellungen zu setzen.
6. Für die Zukunft
6.1. Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen
Welches Kapitel der Gesundheitspolitik wir auch immer aufschlagen, es sollte
mit gutem Grund auch unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit gesehen werden.
Zu oft nämlich reagiert die Politik erst dann, wenn Skandale bekannt oder
Unzulänglichkeiten medial aufbereitet werden.
Auch noch so gute Verdrängungsmechanismen ersparen uns nicht den Blick auf
die Realität, dass wir alle während unseres Lebens mit Krankheit, Leiden
und Tod konfrontiert werden. Die Entwicklung von Problembewusstsein und Sensibilität
für Gesundheitsfragen, wie das Verändern von Einstellungen, ist für
uns GRÜNE eine Grundvoraussetzung für Nachhaltigkeit.
So wollen wir auch ein gesellschaftliches Verständnis für die Notwendigkeit
einer solidarischen Beitragsleistung zu einem modernen, fairen und innovativen
System der Pflichtversicherung erreichen. Restriktive Budgets und Angebotsverknappungen
- die Politik der derzeitigen Regierenden - könnten uns langfristig teuer
zu stehen kommen. Rein betriebswirtschaftliches Denken sollte volkswirtschaftlichen
Betrachtungen von Gesundheitsinvestitionen im Sinne einer ganzheitlichen und
nachhaltigen Sichtweise untergeordnet werden. Für uns GRÜNE heißt
nachhaltiges Denken und Verantwortung auch budgetäre Vorsorge zu treffen,
sodass gesundheitspolitische Leistungen allen Bedürftigen zur Verfügung
stehen.
Finanzielle Mittel sind auch für die wissenschaftliche Forschung im Gesundheitsbereich
zu budgetieren. Zu oft agieren wir aus dem Bauch heraus oder aus der Warte der
Mächtigen. Wir GRÜNE fordern, definierte Budgets für unabhängige,
ziel- und bedarfsorientierte Studien im Bereich wichtiger gesundheitspolitischer
Entscheidungen vorzusehen. Diese Forderung ist ökonomisch sinnvoll, da erst
Evaluierung und Qualitätssicherung erlauben, rechtzeitig Fehlentwicklungen
zu erkennen und sich daraus verbesserte Möglichkeiten der Steuerung und
Kurskorrektur eröffnen.
6.2. Strukturreform
Die politischen Ebenen des österreichischen Gesundheitswesens arbeiten kaum
koordiniert und daher wenig effizient. Dies verzögert oder behindert nicht
nur aussagekräftige Analysen, sondern auch die Entwicklung alternativer
Gestaltungsmöglichkeiten und deren konsensuelle Umsetzung. GRÜNE Politik
will engagiert dazu beitragen, unser Gesundheitswesen zu modernisieren, um es
für die Zukunft nachhaltig, im Sinne der PatientInnen und MitarbeiterInnen,
leistungsstark und effizient zu gestalten. Dafür bedarf es jedoch einer
Strukturreform.
Die Zusammenfassung umfassender Bundesgesundheitskompetenzen unter Integration
der Sozialversicherungsagenden in einem Ressort sollte sich im Dialog mit
den Ländern und dem Parlament, den Leistungsträgern und Betroffenen als
ein tragfähiges Modell erweisen. Ein Gesundheitsressort mit umfangreichen
und klaren Kompetenzen kann in Kombination mit einem starken, unabhängigen,
finanziell leistungsfähigen und gesundheitspolitisch kompetenten System
der Pflichtversicherung als integrative Koordinierungs- und Planungsstelle für
das gesamte Gesundheitswesen agieren, der auch Agenden der Ausbildung von
Gesundheitsberufen obliegen.
Dazu wollen wir GRÜNE ein Gesundheitsnetzwerk aufbauen, das auch von diversen
ExpertInnen längst gefordert wird:
Die Rolle therapeutischer Gespräche ist im Honorarsystem stärker zu
verankern und die dazu genutzte Zeit muss für Besserungen in den Bereichen
Aufklärung, Dokumentation und Koordination von Behandlungsplänen
zu genutzt werden.
Rückbesinnung auf die eigentlichen Aufgaben der Spitäler
Seit Jahren wird über eine zunehmende Spitalslastigkeit geklagt. Die Ursachen
dafür sind beispielhaft das Fehlen adäquater ambulanter Versorgungsstrukturen,
eine Missachtung der Möglichkeiten im niedergelassenen Bereich, wenig leistungsgerechte
Honorierung, unterschiedlichste Finanzierungstöpfe und ein Konglomerat von
Zuständig- und Verantwortlichkeiten. Die Folgen zeigen sich in einem Wirrwarr
von Über- und Unterversorgung, in Kostenzuwächsen im Spitalsbereich,
in der Überlastung der dort tätigen MitarbeiterInnen verbunden mit
reduzierten Möglichkeiten notwendiger aber zeitaufwendiger ÄrztInnen-PatientInnen-Kontakte
wie in ebenso mangelnden Kontakte aller weiteren Gesundheitsberufe mit den
ihnen Anvertrauten.
Die GRÜNEN plädieren daher auch hier für eine grundlegende Strukturreform.
Damit sich Krankenanstalten wieder auf ihre wesentlichsten Aufgaben konzentrieren
können, müssen ihre Aufgaben, Profile und Schwerpunkte klar und überregional
definiert werden. Die vielen Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen „Versorgungseinrichtungen“ müssen
daher zu Nahtstellen werden. Dies und ein verbessertes Entlassungsmanagement
können sowohl die Problematik von Über- und Unterversorgung als auch
die des Informationsverlustes reduzieren. Nur eine bundeseinheitliche Leistungsangebotsplanung
in Zusammenschau von niedergelassenem und stationärem Bereich und eine Zusammenführung
von Finanzierungsquellen und Verantwortlichkeiten, kann hier notwenige Verbesserungen
ermöglichen. Wir GRÜNE fordern daher eine einheitliche Bedarfs-, Struktur-
und Leistungsplanung für Spitäler, die diesen dann auch eine erweiterte
Autonomie und Verantwortlichkeit zubilligt. Klare Verantwortlichkeiten und eine
Reduktion der vielfältigen Finanzierungsströme sind anzustreben.
Reform von Verwaltungs- und Leitungsstrukturen
Auch bei einem klaren Bekenntnis zur Pflichtversicherung sind Reformen der
Kassen für uns kein Tabu, sondern vielmehr Zeichen innovativer Leistungsorientierung,
verbesserter PatientInnenorientierung und Rationalisierung. Dies entspricht auch
dem allgemeinen Wunsch nach mehr Professionalität. Kassen dürfen sich
nicht nur als bloße und sparsame VerwalterInnen der Gelder von BeitragszahlerInnen
sehen, sondern sollen sich über die Selbstverwaltung stärker als bisher
gesundheitspolitisch gestaltend einbringen. Die parteipolitischen Einflussnahmen
und Postenbesetzungen sind zurückzunehmen, die Selbstverwaltung muss den
Versicherten zurückgegeben werden.
6.3. Finanzierung der Solidargemeinschaft und Kassensysteme
Selbstbehalte unsozial und kontraproduktiv
Von „Selbstbehalt“ zu sprechen, ist ein Etikettenschwindel und beschreibt
das finanzielle Geschehen nicht korrekt. Der englische Ausdruck „co-payments“ kommt
der Wahrheit näher, dass es sich hier um Zuzahlungen von PatientInnen handelt.
Niemand behält beim Selbstbehalt etwas selbst, ganz im Gegenteil, es wird
zusätzlich privates Geld als Zuzahlung der PatientInnen zu öffentlichen
Leistungen investiert. Nach einer aktuellen Studie liegt Österreich, was
den privaten Anteil an den Gesamtgesundheitskosten betrifft, bereits nach den
USA und den Niederlanden an unrühmlicher dritter Stelle. Nachdem untere
Einkommens- und Bildungsschichten überproportional früh und häufig
erkranken, werden durch diese Maßnahmen insbesondere jene bestraft,
die ohnehin schon benachteiligt sind.
Dies widerspricht der GRÜNEN Vorstellung von Solidarsystemen. Die gegenwärtige
Finanzlage der Kassen erschwert jedoch die sofortige Rücknahme der Selbstbehalte.
Daher wird vorerst der geplanten Ausweitung der Selbstbehalte Widerstand entgegengesetzt
werden müssen. Ihre Ausweitung zur zusätzlichen Einnahmequelle oder
ihr Einsatz als (untaugliches) Steuerungsinstrument wird von uns entschieden
abgelehnt. Gleichzeitig und bis zum Zeitpunkt einer zukünftigen stufenweisen
Reduktion überbordender privater Zuzahlungen sind wir für eine Harmonisierung
existierender Selbstbehalte. Davon unabhängig bekennen wir uns zu mehr Kostentransparenz
und Kostenbewusstsein. Beides kann aber auch mit sozial- und gesundheitspolitisch
unbedenklichen Maßnahmen erreicht werden. Die Darstellung eines bald nicht
mehr finanzierbaren Gesundheitssystems ist vielfach ideologisch motiviert und
wissenschaftlich nicht haltbar. Wir GRÜNE bekennen uns zu einem verantwortlichen
und effizienten Umgang mit Steuergeldern ebenso, wie zur Nutzung existierender
Rationalisierungspotentiale bei gleichzeitigem Erhalt der Versorgungsqualität.
Die Frage der zukünftigen Finanzierbarkeit scheint allerdings mehr eine
Frage des politischen Wollens, als die des Könnens zu sein.
Solidarische Finanzierung
Mit einem Anteil der Gesundheitskosten von 8,3 Prozent (9,5% IHS) am Bruttoinlandsprodukt
liegt Österreich exakt im Durchschnitt der EU-Staaten. Allerdings sind die
Parameter der Kostenberechnungen international uneinheitlich, was eine exakte
Standortbestimmung erschwert. Österreich liegt, was die Parameter Zufriedenheit,
offener Zugang und Nutzbarkeit betrifft, laut einer WHO-Studie auf Rang acht
der Gesundheitssysteme von 196 Ländern. Reformen bedürfen angesichts
dieser Tatsachen jedenfalls großen Verantwortungsgefühls. Die Steigerungsraten
der Gesundheitskosten in Österreich liegen unter dem OECD-Schnitt. Der immer
wieder von der Regierung angesprochenen Krise fehlt es somit doch an Brisanz.
Dass in wohlhabenden Staaten die Gesundheitskosten mit dem steigenden Bruttoinlandsprodukt
wachsen (meist etwas steiler oder deutlich steiler) ist bekannt und allgemeiner
Trend. Weniger bekannt ist jedoch, dass das viel zitierte Kassendefizit in Österreich
vorwiegend einnahmenseitig resultiert. Wären in Österreich Löhne
und Gehälter wie der Wohlstand des Staates (BIP) gestiegen, würden
die daraus sich entwickelnden Mehreinnahmen der Kassen trotz Leistungsausweitungen
das Kassendefizit auf nahe Null reduzieren. Eine verbesserte Beschäftigungs-
und Sozialpolitik, die Reduktion von Arbeitslosigkeit und fairere Löhne
und Gehälter sind für uns GRÜNE daher wesentlicher Bestandteil
einer umfassenden Gesundheitspolitik.
Kosteneinsparungen sind ohne Qualitätseinbußen in folgenden Bereichen und mit folgenden Maßnahmen möglich:
Eine zunehmende „Verländerung“ der Gesundheitspolitik mit den Folgen einer weiteren Diversifizierung von Verantwortung und Kompetenzen, ist kostentreibend und erschwert überregionale Angebotsplanungen, Kooperationen und die Etablierung bundeseinheitlicher, ökonomisch sinnvoller Qualitätsrichtlinien und deren Kontrollen. Zehn unterschiedliche Krankenanstaltengesetze und neun Chartas für PatientInnenrechte sind in einer Republik mit acht Millionen Einwohnern nicht sinnvoll.
Wir GRÜNE fordern daher:
Wir GRÜNE sehen in diesem Falle die Möglichkeiten, einnahmenseitig
in einem Expansionsmodell vorerst die Höchstbeitragsgrenze nach oben zu
erweitern, in zweiter Linie sollten derzeitige Bemessungsgrundlagen auf ihre
Sinnhaftigkeit und Fairness überprüft und dann verbreitert werden.
Es ist auch daran zu denken, anstatt den Faktor Arbeit weiter zu belasten, Einkommen,
die nicht aus direkter Arbeit resultieren (Gewinne aus Mieten, Grundbesitz und
anderem Vermögen) anteilig in die Beitragsberechnung einzubeziehen.
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