Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zur Überprüfung der Sondergebühren und Arzthonorare im AKH (2005) ausdrücklich festgestellt, dass die Einhebung der Arzthonorare in den Wiener Spitälern auf verfassungswidrigen Regelungen beruht und empfiehlt die Ersetzung eines privatrechtlichen Honoraranspruchs im KAV durch einen öffentlich-rechtlichen Sondergebührenanspruch des Anstaltträgers.
Gemeinderätin Dr.Sigrid Pilz und Dr. Franz Mayrhofer, Sprecher der grünen ÄrztInnen
nehmen in einem Schreiben an die Wiener Ärzteschaft Stellung:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie haben vor einigen Tagen mehrere Schreiben von Herrn Dr. Dorner, dem Präsidenten
der Wiener Ärztekammer, erhalten. Er kritisiert in diesen Aussendungen,
dass die grüne Landtagsabgeordnete Frau Dr. Sigrid Pilz, unterstützt
von den Abgeordneten der Grünen, der ÖVP und von zwei FPÖ Mandataren,
ein Prüfersuchen zu den Arzthonoraren in den öffentlichen Spitälern
an den VfGH gerichtet hat. Herr Präsident Dorner behauptet hinsichtlich
des Inhalts der Beschwerde und der politischen Motive wider besseres Wissen Unwahres.
Er unterstellt den Abgeordneten, das Wiener Gesundheitssystem schädigen
zu wollen und einen Angriff auf die Wiener Ärzteschaft zu starten.
Präsident Dorner setzt außerdem die Abgeordneten massiv unter Druck.
Er fordert sie nachdrücklich auf, die Vollmacht zurückzuziehen, die
sie der grünen Gesundheitssprecherin für den Gesetzesprüfungsantrag
an den Verfassungsgerichtshof betreffend das Wiener Krankenanstaltengesetz wegen
Grundsatzgesetz – und Kompetenzwidrigkeit erteilt haben. Dies ist ein beispielloses
Verhalten eines führenden Kammerfunktionärs in einer geordneten Demokratie.
Auch in seinem Schreiben an die Abgeordneten wird behauptet, dass der Antrag
die Abschaffung von Sondergebühren in den Spitälern des KAV zum Ziel
und damit enormen Schaden für das Gesundheitswesen, die Ärzteschaft
und die PatientInnen zur Folge habe. Außerdem würde die Anfechtung
eine undemokratische Vorgangsweise bedeuten, weil weder mit den Betroffenen noch
mit der Wiener Ärztekammer darüber gesprochen worden sei.
Es ist uns Grünen wichtig, Ihnen gegenüber Folgendes klarzustellen:
Die Anfechtung, die die grüne Gesundheitssprecherin eingebracht hat, zielt
in keinem einzigen Punkt darauf ab, die Sondergebühren und Arzthonorare
in den öffentlichen Wiener Spitälern abzuschaffen. Es geht jedoch um
die Art und Weise, wie abgerechnet wird.
Der Gesetzesprüfungsantrag bringt nämlich vor, dass § 45 Abs.
3 Wr. KAG aus zweierlei Gründen verfassungswidrig ist. Diese Bestimmung
ermächtigt bestimmte Anstaltsärzte, bei PatientInnen der Sonderklasse
direkt ein Honorar in Verrechnung zu bringen. Das Bundesgrundsatzgesetz sieht
aber nur eine Rechtsbeziehung zwischen den PatientInnen und der Krankenanstalt
einerseits und eine Rechtsbeziehung zwischen den behandelnden Ärzten und
der Krankenanstalt andererseits vor. Für eine direkte Rechtsbeziehung zwischen
PatientIn und Arzt/Ärztin ist laut Anfechtung kein Raum. Diese Rechtsauffassung
wird in der Beschwerde äußerst präzise mit Fachliteratur und
Judikaten belegt.
Eine weitere Verfassungswidrigkeit wird in einer Kompetenzüberschreitung
des Landesgesetzgebers gesehen, weil die Zivilrechtskompetenz beim Bundesgesetzgeber
liegt.
Über diesen tatsächlichen Inhalt ist auch Herr Präsident Dr. Dorner
informiert, der im Besitz des Prüfantrages ist und den Inhalt sicherlich
genau studiert hat. Er unterstellt daher wider besseres Wissen die Absicht, das
Wiener Gesundheitswesen mutwillig zerstören zu wollen und andere ehrenrührige
Motive. Seine Anschuldigungen gehen aber zur Gänze ins Leere, weil sie von
vorne herein eine Themenverfehlung sind. Wir nehmen daher Abstand, diese unwahren
und diffamierenden Behauptungen weiter zu kommentieren.
Ziel der Beschwerde ist also keineswegs die Abschaffung der Sondergebühren,
sondern die Aufhebung der landesgesetzlichen Bestimmung in Wien, die private
Abrechnungsgesellschaften der PrimarärztInnen zulässt. An deren Stelle
soll, so die politische Forderung, die Einhebung der Sondergebühren, die
für die öffentlichen Spitäler eine wichtige Einnahmequelle bedeuten,
durch den Krankenhausträger, also den Wiener Krankenanstaltenverbund selbst,
vorgenommen werden.
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zur Überprüfung der Sondergebühren
und Arzthonorare im AKH (2005) ausdrücklich festgestellt, dass die Einhebung
der Arzthonorare in den Wiener Spitälern auf verfassungswidrigen Regelungen
beruht und empfiehlt die Ersetzung eines privatrechtlichen Honoraranspruchs im
KAV durch einen öffentlich-rechtlichen Sondergebührenanspruch des
Anstaltträgers. Der Landeshauptmann von Wien hat dieser Empfehlung bisher
nicht entsprochen. Auch der Antrag der Grünen, - dem auch ÖVP und FPÖ zugestimmt
haben - der Landeshauptmann möge den verfassungskonformen Zustand herstellen,
wurde seitens der SPÖ abgelehnt. Sollte die Beschwerde, die nun von der
Opposition im Landtag eingebracht wurde, erfolgreich sein, kann die ausdrückliche
Empfehlung des Rechnungshofes endlich auf diesem Wege erfüllt werden.
Die unabdingbare Transparenz und Kontrolle der Geldflüsse aus Ärztehonoraren
und Sondergebühren wäre dann gewährleistet, denn gegenwärtig
kann keine Kontrollinstanz (KAV, Kontrollamt, Rechnungshof) Einsicht in die Gebarung
der Abrechnungsgesellschaften nehmen. Unverständlicherweise geht Herr Präsident
Dr. Dorner auf die tatsächlichen Inhalte der Beschwerde nicht ein und verabsäumt
damit, gegenüber den Abgeordneten zu begründen, worin seiner Meinung
nach die Vorteile von privaten unkontrollierten Abrechnungsgesellschaften gegenüber
einer transparenten Abrechnung der Sondergebühren durch den Spitalserhalter
bestehen.
Die Behauptung von Herrn Präsidenten Dr. Dorner, es sei in der Sache Arzthonorare
nie mit der W-ÄK gesprochen worden, ist ebenfalls unzutreffend: Der Vertreter
der Primarärzte, Herr Dr. Hawlicek wurde zu einem mehrstündigen Gespräch
mit Frau Dr. Pilz persönlich ins Rathaus eingeladen und wurde auch über
die der Beschwerde vorangegangenen schriftlichen Anfragen der Grünen zu
den Sondergebühren ausführlich informiert.
Die abstrakte Normenkontrolle per Anfechtung eines Gesetzes durch 1/3 von Abgeordneten
einer gesetzgebenden Körperschaft ist ein bundes- bzw. landesverfassungsgesetzlich
verbürgtes Recht der Abgeordneten. Eine Einflussnahme auf die Wahrnehmung
dieses Rechtes kommt für die Grünen daher nicht in Frage, zumal die
Anfechtung wohlbegründet ist. Es geht hier um die Verfassungskonformität
der Wiener Regelung und dies muss zur Debatte gestellt werden dürfen.
Darüber hinaus möchten wir unserer Bestürzung Ausdruck verleihen,
dass der Präsident der Wiener Ärztekammer ankündigt, die Namen
der Abgeordneten, die den Antrag unterstützt haben, zusammen mit falschen
Schuldzuschreibungen öffentlich zu machen und diese für angebliche
negative Folgen zur Rechenschaft ziehen zu wollen.
Diese Ankündigung bedeutet eine massive unzulässige Druckausübung
auf die gewählten VolksvertreterInnen, die nur als versuchte Nötigung
interpretiert werden kann.
Abgesehen davon hoffen die Grünen aus demokratiepolitischer Sicht, dass
diese Art von unerträglicher Einflussnahme auf die oppositionellen Wiener
Abgeordneten, wirkungslos bleiben wird.
Die grüne Gesundheitssprecherin hat aus den Reihen der Wiener ÄrztInnen
auch Briefe erhalten, die ihr Anliegen unterstützen. Es kann nämlich
nicht im Interesse der Ärzteschaft selbst sein, wenn die Abrechnung und
Verwaltung von rund 60 Millionen Euro jährlich, die in den öffentlichen
Spitälern von dem dort beschäftigten ärztlichen Personal aus Sonderklassehonoraren
eingenommen werden, außerhalb jeder öffentlichen Kontrolle erfolgen.
Transparenz hinsichtlich der Geldflüsse und gerechte Einkommensverhältnisse
innerhalb der Ärzteschaft selbst, sind unseres Erachtens eine unabdingbare
Voraussetzung für Arbeitszufriedenheit.
In seinen Vorwürfen bezieht sich Präsiden Dorner auch auf einen Buchbeitrag,
den Frau Dr. Pilz zum Thema Korruptionsrisken im Wiener Gesundheitswesen publiziert
hat. Es ist uns unverständlich, dass der Präsident leugnet, was der
Krankenanstaltenverbund schon längst als Gefahr erkannt hat:. Im Bericht
der Wiener Magistratsdirektion zum Projekt „Bekämpfen der Korruption“(2003-2004)
werden die Risikobereiche im KAV taxativ aufgezählt: Nebenbeschäftigungen;
der Einkauf von medizinischen Artikeln; Studien; Kongressreisen und insbesondere
die Abrechnung von Privatpatienten werden konkret als Risikobereiche benannt.
Zu Letzterem heißt es unmissverständlich: „Abrechnung nicht
erbrachter Leistungen oder nicht persönlich erbrachter Leistungen (Primarärzte
rechnen in unzulässiger Weise Leistungen ihrer nachgeordneten Fachärzte
als eigenerbrachte, eigenverantwortlich bzw. persönlich erbrachte Leistungen
ab.) siehe Seite 85 d. Berichts
Für einen einzigen Tag war Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, dieser
Bericht auf der Hompage der Wiener Ärztekammer (newsletter) am 3.August
06 zugänglich. Dann wurde er aus uns unbekannten Gründen wieder vom
Netz genommen. Sie können ihn aber auf der Hompage des Wiener Magistrats
nachlesen.
Der KAV hat also erkannt, dass es Handlungsbedarf hinsichtlich der Korruptionsrisken
gibt und 2004 daher eine eigene Arbeitsgruppe „Antikorruption“ eingesetzt.
Wir Grünen sind überzeugt, dass die große Mehrheit der Wiener Ärztinnen
und Ärzte korrekt und zum Wohle der PatientInnen arbeitet und daher nachdrücklich
interessiert ist, dass im Wiener Gesundheitswesen Strukturen bestehen, die Korruption
verhindern und Transparenz garantieren. Daher sind in dem Buchbeitrag der grünen
Gesundheitssprecherin vor allem die Strukturprobleme, die Korruptionsrisken aufmachen,
thematisiert. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die extremen Unterschiede
hinsichtlich der Einkommensmöglichkeiten der Wiener SpitalsärztInnen.
Es muss zur Debatte gestellt werden, dass in der hierarchischen Struktur in den
Spitälern viele sehr schlecht bezahlte ÄrztInnen neben einer kleinen
Zahl von extremen Spitzenverdienern arbeitet. Auch bedeuten manche Fächer
den Zugang zu Privathonoraren, während in anderen Fachbereichen ebenso hart
gearbeitet wird, aber kaum Zuverdienstmöglichkeiten bestehen.
Wir Grünen sind interessiert an einer sachlichen Diskussion dieser Fragen
und werden die Debatte daher auch ausschließlich auf sachlicher Ebene fortführen.
Die öffentlichen Ausritte des Herrn Dr. Dorner finden wir daher bedauerlich
und eines Präsidenten der Wiener Ärzteschaft für unangemessen.
Wir hoffen aber zuversichtlich, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren, mit
uns Grünen inhaltlich und nicht polemisch debattieren wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Mayerhofer
Sprecher der Grünen ÄrztInnen
Dr. Sigrid Pilz
Gesundheitssprecherin der Wiener Grünen
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