Dr. W. Vogt und Univ. Prof. Dr.
H. Barta stellen zur Diskussion:
Die Behauptung, der freie Markt regle alles vortrefflich, der Staat sei als
Unternehmer ein Versager, stimmt für die Organisation eines Gesundheitssystems
nicht, das für alle gesellschaftlichen Schichten offen und benützbar
und für alle Probleme der Gesundheitssicherung zuständig ist.
Die österreichische
Gesundheitssicherung, eine Kombination aus halbstaatlic -obligatem System und
aus gedachter Selbstverwaltung der Versicherten, hat den Wettbewerb "Markt
versus Staat" längst
entschieden: 99 Prozent der Bevölkerung sind versichert, haben Anspruch
auf Versicherungsleistungen. Es gibt, was die Kosten – Nutzenanalyse
betrifft, nur wenige Gesundheitssicherungssysteme, die dem hierzulande bestehenden
System überlegen wären. Am ehesten
noch das kanadische System. Es ist daher gesundheitspolitisch klug und ökonomisch
vertretbar, dieses System aus- und umzubauen, nicht abzubauen. Es ist Aufgabe
der Politik, die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen. Die derzeit
aufgewendeten 8,2 Prozent des Bruttonationalprodukts sind absolut vertretbar,
bedenkt man die Qualität der erbrachten Leistungen und den Nutzen für
alle Bürger dieses Landes. Kanada wendet 9,2 Prozent auf, die Schweiz
10,4 Prozent, Deutschland 10,6 Prozent, Amerika gar 13 Prozent und finanziert
damit nur eine Zweiklassenmedizin.
Ursprünglich wurde das Gesundheitssicherungssystem über Beiträge
und Steuern finanziert. In den letzten drei Jahrzehnten wurden zusätzlich
zahlreiche Selbstbehalte eingeführt, die in bestimmten Versorgungsbereichen
nahezu die volle Höhe der aufgetretenen Kosten ausmachen. Patienten zahlen
somit auf einem dritten Weg "Eintrittskosten" in das Gesundheitssystem.
Einmal über Beiträge, einmal über Steuern, einmal über
Selbstbehalte. Anzahl und Höhe der Selbstbehalte sind ungleich verteilt.
Jede Krankenversicherung legt ihre Selbstbehalte fest, die Versicherten haben
kein Einspruchsrecht.
Wir fordern den vollkommenen Abbau derartiger Selbstbehalte und die Rückführung
der Finanzierung auf Beiträge und Steuern. Dies vor allem deshalb, weil
die Ausweitung der Finanzierung über Selbstbehalte zu einer Auflösung
des Sozialpakts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt. Denn Beitragsleistungen
erfolgten grundsätzlich durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel
in der Krankenversicherung. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung
erfolgte bisher die Finanzierung der Behandlung, Rehabilitation und der Berentung
ausschließlich aus Beiträgen des Arbeitgebers. Dies deswegen, da
der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung
auf direkte Rechtsansprüche an den Arbeitgeber und dabei auf bestimmte
weiterreichende Ansprüche "verzichtet". Arbeitsunfälle
werden aber auch dann – und zwar ohne Einschränkung – entschädigt,
wenn sie auf Eigenverschulden eines Arbeitnehmers zurückzuführen
sind. Arbeitgeber werden wiederum auf unterster Verschuldensebene völlig
haftungsfrei gestellt. Das betrifft an die 90 Prozent aller Fälle. Erst
ab grober Fahrlässigkeit haften sie gegenüber dem Sozialversicherungsträger.
Diese Regeln belegen die Ausgewogenheit des Systems.
Eine Aufkündigung oder Aufweichung dieses Sozialpakts darf nicht hingenommen
werden.
Krankheit und Invalidität sind, entgegen der häufig vertretenen ärztlichen
Meinung, in der Regel nicht durch persönliches Fehlverhalten verursacht.
Die "Selbstschuldtheorie" ist falsch, wenngleich eine grundsätzliche
Verantwortung für die eigene Gesundheit nicht geleugnet werden soll. Natürlich
bestimmt das Gesundheitsverhalten die Lebenserwartung. Nur, auch die Organisation
einer gesunden Lebensweise ist weitgehend von Bildung und Einkommen abhängig,
ist schichtspezifisch. Die im Vordergrund stehenden "Killerkrankheiten" – coronare
Herzkrankheiten, Lungen- und Brustkrebs, Asthma oder Arthrose, die Psychosen – sind
als Zivilisationsschäden, als gesellschaftlich verursachtes Körper-
oder Seelenunglück zu sehen. Selbst Suchtverhalten, Bewegungsarmut oder Übergewicht
sind nicht Ergebnis eines langgehegten subjektiven Wunsches. Die Auffassung,
wonach Krankheiten ausschließlich durch risikoträchtige Körperzustände
(Hochdruck, Cholesterinwert, Blutzuckerwert) oder risikoträchtige Lebensgewohnheiten
(Bewegungarmut, Überernährung, Alkoholgenuss, Nikotinmissbrauch)
verursacht werden, ist wissenschaftlich unhaltbar. Ätiologisch bedeutsam
sind die überaus risikoträchtigen Organisationsprinzipien der Gesellschaft:
Arbeit, Wohnen, Verkehr, Umweltfaktoren. Diese Verursachungsfaktoren aus dem
Produktions- und Reproduktionssektor werden meist ausgeblendet. Da die wichtigen
und lebensverkürzenden Erkrankungen also gesellschaftlich verursacht werden,
ist eine Individualisierung von Krankheit unzulässig. Auch die Kosten
einer Heilbehandlung oder Invalidisierung dürfen nicht individualisiert
werden, sondern bedürfen einer solidarischen Lösung durch die Gesellschaft.
Die Finanzierung des Gesundheitssicherungssystems im Rahmen des Sozialstaates
gerät mit Sicherheit dann in eine Krise, wenn das System weiterhin überwiegend
von an Lohn und Gehalt gekoppelten Beiträgen und Steuern erhalten wird.
Zunehmende Arbeitslosigkeit, abnehmendes Lohn- und Gehaltsniveau, Vermehrung
von Arbeitsplätzen mit geringfügigem, beitragsfreiem Einkommen bei
gleichzeitig steigender Lebenserwartung stellen schon jetzt ein Problem dar,
das nicht durch Anspruchskürzungen oder Selbstbehaltsvorschreibungen an
die Arbeitnehmer weitergegeben werden darf.
Die Mittel für den Sozialstaat und das Gesundheitssystem sind also durch
Beitragszahlungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, durch allgemeine Steuern
und durch Steuern aus Gewinn und Wertschöpfung aufzubringen. Die Absicherung
der Gesundheitssicherung und ihr Ausbau für alle muss in der Verfassung
festgelegt werden. Dies entspräche dem Grundkonsens für soziale Wohlfahrt
in Österreich und der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
(1958), der unser Land beigetreten ist. "Der Sozialstaat sichert gleichen
subjektiven Freiheiten erst ihren Gebrauchswert", schreibt Jürgen
Habermas, (Frankfurter Rundschau, 03.12.1995).
Das historisch gewachsene Gesundheitssicherheitssystem bedarf kontinuierlich
der Anpassung und Verbesserung, muss also ausgebaut und den Bedürfnissen
von Patienten angeglichen werden. Die derzeit bestehenden Brüche zwischen
dem ambulanten und stationären System, die Verständigungsschwierigkeiten
zwischen Krankenhaus, Allgemeinmedizin und niedergelassenem Facharztsystem,
die ausufernde Mehrfachdiagnostik und die blinde, unkontrollierte Verordnung
von Medikamenten sind teuer, ineffizient und gefährden die Gesundheit
ohnehin kranker Menschen.
Die Beseitigung dieses chaotischen Systems in überschaubare, für
alle gleich gut erreichbare untereinander kommunizierende, ambulante und stationäre
Einrichtungen, wäre nicht nur schonend und gesundheitsfördernd für
Patienten/innen, sie wäre auch kostensenkend.
Wenn wir das Krankheitsspektrum und die Krankheitsentwicklung in den verschiedenen
Regionen, Schichten und Altersklassen erfassen und beschreiben, können
wir Pläne für den Ausbau und den Umbau des ambulanten und stationären
Sektors erarbeiten.
Die Kunst, Krankheitsspektrum und Krankheitsentwicklung in einem Land vorausschauend
zu beurteilen, nennt man Epidemiologie. Die epidemiologische Sichtweise lässt
auch Rückschlüsse auf die Verursachung von Krankheiten zu und ermöglicht
vorbeugende Maßnahmen. Die Errichtung eines gesamtösterreichischen
Epidemiologieinstituts, dem alle Gesundheitsdaten zur Verfügung stehen,
jene aus dem ambulanten und dem stationären System, wäre ein erster
Schritt zur Vorbereitung eines österreichischen Gesundheitsplanes und
zur Beseitigung des bestehenden teuren Chaos.
Bisher flossen zwei Drittel aller aufgebrachten Mittel in die Spitalsfinanzierung,
ein Drittel in das ambulante Gesundheitssystem. Es gab wenig Mittel, kaum Pläne
für eine Primärprävention. Die Krankheitsursachenforschung und
die daraus resultierenden arbeits-, umwelt- und sozialmedizinischen Gesundheitsprogramme
müssen vorangetrieben werden. Nationale Programme gegen die Entstehung
von Zivilisationskrankheiten z.B. Infarkt, Karzinom sind ebenso wichtig wie
die bereits jetzt weltweit organisierte Bereitstellung von Organen für
die Transplantationsmedizin.
Ärzte sind, bedingt durch Ausbildungsdefizite und auf Grund ihrer Auslastung
im Beruf nicht in der Lage, zusätzliche Verpflichtungen in der Krankheitsverhütung
zu übernehmen. Der unterentwickelte Präventivsektor im österreichischen
Gesundheitswesen beweist dies. Es muss daher in neu zu schaffenden Gesundheitsakademien
und in epidemiologischen Zentren Präventivpersonal ausgebildet und so
angesiedelt werden, dass die Gesundheitsvorsorge in der Arbeits- und Freizeitwelt
sinnvoll gestaltet werden kann. Für die Präventivmedizin sind 20
Prozent des jeweiligen Gesundheitsbudgets vorzusehen. Es wäre sinnvoll,
mit der Organisation und Durchführung die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
zu betrauen. Sie ist jene Institution, die schon bisher erfolgreich Primärprävention
am Arbeitsplatz betrieben hat.
Die Ansprüche und Rechte von Patienten/innen gegenüber dem Krankenhaus
wie gegenüber jedem Diagnostiker und Behandler, sind zu gesetzlich festzulegen.
Es muss endlich auch klar werden, dass alle gesammelten Daten und Informationen über
Patienten, insbesondere Krankengeschichte, Röntgen, Laborbefunde den Patienten
gehören. Patienten haben selbstverständlich gesetzlich geschützten
Anspruch auf diese Daten und Informationen. Dies dient der Gesundheit. Untersuchungen
haben ergeben, dass jene Patienten/innen vor Fehlbehandlungen bis hin zu tragischen
Verwechslungen am besten geschützt sind, die einen hohen Informationsstand über
ihre Erkrankung und geplante Behandlungsschritte haben. Der Datenschutz beginnt
beim Datenträger.
Derzeit schuldet der Arzt Patienten/innen nur eine "lege artis – Behandlung".
Diagnose und Therapie müssen dem letzten Stand der Medizin entsprechen.
Für beeinträchtigende Behandlungsergebnisse hat das medizinische
System einzustehen. Das zu betonen ist mittlerweile nötig, wurden doch
in einer völlig missglückten Novelle des Krankenanstaltengesetzes
im Jahr 2000, die Beiträge an einen ebenfalls problematischen Entschädigungsfond
ausschließlich den Patienten und Patientinnen der allgemeinen Verpflegsklasse
auferlegt. Patienten/innen der Sonderklasse entrichten keine Beiträge
zum Entschädigungsfond.
Wir schlagen folgende Haftungslösung vor: Patienten/innen soll eine faire
Chance eingeräumt werden, einen erlittenen Behandlungsschaden auch rechtlich
durchsetzen zu können. Gleichzeitig soll der Medizinbereich haftungsrechtlich
insofern anders behandelt werden, als der den Fehler verursachende Arzt nicht
mehr persönlich für den eingetretenen Schaden haftet. Die Haftung übernimmt
die Risikogemeinschaft aller den Medizinsektor ausmachender Akteure. Dadurch
wird die wichtige Arzt-Patienten-Beziehung für ihre eigentliche Aufgabe,
die medizinische Behandlung, freigestellt. Ärzte/innen und Krankenanstalten
zahlen ihre Beiträge an die Risikogemeinschaft und haften dieser nur bei
grober Fahrlässigkeitsherbeiführung. Grobe Fahrlässigkeit ist
nur in etwa 10 Prozent aller Fälle anzunehmen. Die große Zahl der
trotz lege artis Behandlung geschädigten Patienten käme so zu einer
Entschädigung. Mit diesem Modell können Haftung und Qualitätskontrolle
ideal miteinander verbunden werden. Anders ausgedrückt: Das Recht betrachtet
es nicht mehr als seine vorrangige Aufgabe, Schädiger zu sanktionieren.
Das neue Haftungsrecht will ein lernfähiges Medizinsystem zum Vorteil
aller schaffen. (Näheres ist unter der Internetadresse von Univ. Prof.
Dr. Heinz Barta zu erfahren: heinz.barta@uibk.ac.at).
Um im Sozialversicherungssystem eine echte Patientenverwaltung zu etablieren,
sind die Selbstverwaltungskörper der Sozialversicherungsanstalten (Krankenkassen,
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) neu zu gestalten. Bis 1933 wurden Wahlen
zur Selbstverwaltung durchgeführt. 1947 wurde, im Hinblick auf die schwierige
Situation in der Nachkriegszeit, eine befristete Regelung eingeführt,
der zufolge die Repräsentanten der Selbstverwaltung durch die großen
Interessensorganisationen beschickt werden. (Siehe dazu Univ. Prof. Emmerich
Talos in "Staatliche Sozialpolitik in Österreich, Wien 1981, Verlag
für Gesellschaftskritik). Dies sind die Bundeskammer der Gewerblichen
Wirtschaft, der Österreichische Gewerkschaftsbund, der Österreichische
Arbeiterkammertag, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern.
Die befristete Regelung der Nachkriegszeit hielt sich bis heute, wiewohl sich
diese sozialpartnerschaftliche Lösung nicht bewährt hat. Wir fordern
daher Wahlen zur Selbstverwaltung in den Sozialstaatseinrichtungen. Patientenansprüche
sollen demokratisch vertreten werden.
Qualität und Leistungsfähigkeit von medizinischen Institutionen,
vor allem von Spitälern, werden hauptsächlich durch Zahl und Ausbildungsgrad
des Pflegepersonals und der paramedizinischen Berufe, erst in zweiter Linie
durch Zahl und Ausbildungsgrad der Ärzteschaft bestimmt.
Zur Qualitätssicherung im ambulanten und stationären System ist für
das gesamte Gesundheitspersonal, also für Ärzte, Schwestern, das
medizinisch-technische Personal ein verpflichtendes Fort- und Weiterbildungssystem
zu erstellen; Mindestzeit pro Jahr vier Wochen. Die Kosten für eine derartige
Qualitätssicherung im Gesundheitssystem sind geringer als die Folgekosten
aus schlechter Ausbildung und mangelnder Weiterbildung. Zur Qualitätssicherung
gehört selbstverständlich auch die Einhaltung des in Österreich
gültigen Arbeitszeitgesetzes für Spitalsärzte. Ärzte, denen
Arbeitszeiten bis zu 100 Stunden pro Woche zugemutet werden, gefährden
ihre eigene Gesundheit und stellen eine Gefahr für die Gesundheit ihrer
Patienten/innen dar.
Für das Gesundheitspersonal, das in Tag- und Nachtschichten arbeitet und
zu Sonn- und Feiertagsdiensten gezwungen ist, muss das Pensionsalter gesenkt
werden. Arbeitsmedizinische Studien zeigen, dass der Gesundheitsverschleiß in
Berufen des Gesundheitssicherungssystems besonders hoch, die Lebenserwartung
niedrig ist. Die von der Regierung und ihren Experten erhobene Forderung nach
genereller Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahre, ist medizinisch unhaltbar
und falsch. Betriebsräte und Gewerkschaft werden aufgefordert, Untersuchungen über
den Zusammenhang zwischen Beruf und Lebenserwartung anzustellen.
Kranksein bedeutet nicht nur eine Beeinträchtigung des persönlichen
Wohlbefindens und der individuellen Leistungsfähigkeit, sondern auch den
Verlust der sozialen Rolle, und darüber hinaus vor allem eine existentielle
Bedrohung infolge Einkommensminderung oder gar Einkommensverlust. Eine schwere
Erkrankung oder Verletzung, chronische Erkrankungen sowie dauerhafte Spätfolgen
verursachen soziale Probleme für Erkrankte und Verletzte, aber auch für
Angehörige. Fast immer sind zweierlei Bürokratien zuständig,
fast immer stehen in Not Geratene zwischen Gesundheits- und Sozialbürokratie.
Es bedarf eines hohen Bildungsgrades und einer beträchtlichen Durchsetzungsfähigkeit
um die bürokratischen Barrieren zur Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche
zu überwinden. In ihrer Durchsetzungskraft beeinträchtigte Menschen,
vor allem also Alte und Behinderte, können ihre Ansprüche nur schwer
geltend machen und benötigen daher angemessene Unterstützung.
Gesundheits- und Sozialbürokratie sollten daher zusammengelegt werden.
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