Über die Ausbildung

von | 18.04.2021 | STANDESPOLITIK

Neben wichtigen Einzelpunkten, die sich in den Programmen anderer politischer Gruppen im Bereich der Ärztekammer oftmals ähneln, ist es für uns Grünmeds wichtig die Ausbildung weiterzudenken. Dabei wollen wir Innovationen und neue Konzepte entwickeln und in die politische Diskussion einbringen. Zentral in diesen Überlegungen ist die praktische ärztliche Fachausbildung nach der universitären Ausbildung auf eine neue organisatorische Ebene zu stellen. Ein Leuchtturmprojekt wäre die Schaffung von Ausbildungskompetenz-Zentren beginnend mit der Ausbildung im Bereich der Allgemeinmedizin. Ähnliche Ideen wurden in Deutschland bereits umgesetzt.

 Ein solches Ausbildungskompetenzzentrum sollte den Inhalt und den gesamten Ablauf im Fach Allgemeinmedizin begleiten und organisieren. Dabei sind die Qualitätssicherung und die Zertifizierung der Ausbildungsstätten in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekammer sicherzustellen. Weitere Partner sind die finanzierenden Landes/Stadtverwaltung, die Gesundheitskassen und die ausführenden klinischen Abteilungen mit den dafür verantwortlichen Krankenanstaltenträgern.
Die Ausbildungsinhalte sollen durch diese als Koordinierungsstelle gemeinsam mit bereits bestehenden Ausbildungsverbünden, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, dem BMG und der ÖÄK erarbeitet werden. Dabei ist auf eine Anpassung der Ausbildungsdauer entsprechend der sich wandelnden Anforderungen zu achten.

 

  • Etablierung von Ausbildungsverantwortlichen abteilungsübergreifenden fachlichen Ausbildungsverbünden (Ausbildungskompetenz-Zentren mit Integrativer Funktion) anstelle der aktuell fragmentierten Abteilungsregelung
  • Grundlage soll ein umfassendes Ausbildungskonzept darstellen
  • Begleitseminare zur optimalen Vorbereitung auf die Niederlassung oder die zukünftige Berufsausübung
  • Planungssicherheit für die gesamte Ausbildungszeit
  • Rotation ohne Stehzeiten
  • ein Ansprechpartner für den gesamten Ausbildungsplan
  • festes Gehaltsschema über alle Ausbildungsabschnitte
  • Garantierte Freistellung zu Fortbildungen
  • Keine oder nur geringe Notwendigkeit für Wohnortwechsel
  • die Qualität der dann zertifizierten Ausbildungsorte wird gemeinsam mit der ÄK, dem BMG und dem Träger evaluiert und weiterentwickelt

 

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Umwandlung der bestehenden Ausbildung zum Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in einen Facharzt/Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin

Hier noch weitere Anliegen, um die aktuelle Situation auch abseits der Zentren Bildung voranzubringen.

  • damit klinische Erfahrung an die nächste Generation weitergegeben werden kann, ist gezielte Förderung, Feedback, Austausch mit Mentor*innen im 1:1 Rahmen sicherzustellen
  • Lehrpraxis soll ab dem 1. Ausbildungsjahr möglich sein
  • Möglichkeit des Einsatzes bei Hausärzt*innen bereits während des klinisch-praktischen Jahres
  • Hinwirkung auf den Gesetzgeber nach Schaffung qualitätssichernde Elemente im Ärztegesetz
  • FachärztInnen sind für Lehrtätigkeit (Bedside-teaching, Fortbildungen) für zumindest 20% der gesamten Arbeitszeit von der klinischen Tätigkeit freizustellen. Ab 60 Jahren soll eine Option bestehen weiterhin Nachtdienste oder anstelle dieser eine intensivierte Lehrtätigkeit auszuüben
  • Ausbildungskonzept mit Kompetenzkatalog
  • formative anstelle der aktuellen summativen Evaluierung im Rasterzeugnis
  • monatliche stufenweise Bestätigung erworbener Kompetenzen
  • Genehmigungen für Ausbildungsberechtigungen werden aktuell weitgehend nach formalen Kriterien erteilt. Die didaktische Qualifikation ist neu in der Ausbildungsordnung vorzusehen.
  • Neustrukturierung der postuniversitären Ausbildungszeit
  • Basisausbildung, fachspezifischer Teil im Rahmen eines Klinikturnus, Lehrpraxis

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