Das Wahlarztsystem – Stellungnahme von Dr. Michael Lazansky

von | 7.05.2022 | STANDESPOLITIK

Wir beobachten bereits seit vielen Jahren ein Ansteigen der Zahl an wahlärztlich tätigen Kolleg*innen. Dem gegenüber hinkt die Entwicklung bei §2 Kassenverträgen der ÖGK hinterher. Daher sind Wahlärzt*innen mittlerweile ein versorgungsrelevanter Faktor in der Gesundheitsversorgung und nicht einfach ersetzbar. Es gibt zwar keine genaue Datenlage zur tatsächlichen Verorgungsrelevanz. Schätzungen der ÄK gehen aber von mindestens 25% aus.

Warum entscheiden sich Kolleg*innen für eine Wahlarzttätigkeit? Die Entscheidung wird zumeist mit dem Faktor Zeit begründet. Freie Einteilung der Ordinationszeiten, ausreichend Zeit um eine empathische Zuwendungsmedizin zu praktizieren, freie Standortwahl und die Möglichkeit in die Niederlassung hineinzuwachsen. Die Frage nun ist, wer macht den Schritt in die wahlärztliche Medizin? Es sind v.a. angestellte Kolleg*innen, die im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit vieles an Unzulänglichkeiten, Sparmaßnahmen und Fehlentwicklungen in den Organisationsabläufen wahrnehmen. Die Kolleg*innen sehnen sich nach einem selbstbestimmteren Arbeiten und einer Möglichkeit ihren eigenen Ansprüchen auf Basis der langjährigen Ausbildung gerecht zu werden und nicht überwiegend Mängel oder Restriktionen „auszuhalten“. 

Es sind also in der Regel angestellte Kolleg:innen, die nebenberuflich diese mittlerweile versorgungsrelevante ärztliche Tätigkeit ausüben. Klar, nach einiger Zeit wagen dann viele den Schritt in die komplette Selbstständigkeit, aber lange wird die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt. Attraktiv erscheinen offenbar die Dinge für die im Alltag der Kliniken einfach keine Zeit ist und für die keine Wertschätzung besteht. Das ist die Zeit, die für Beratung und Aufklärung vorhanden ist und einfach der Wert für „das ärztliche Gespräch“. Diese gilt als zentrale therapeutische Intervention in jeglichem Fachgebiet. Es ist somit einfach lohnender die geleistete Arbeit auf dieser Basis zu absolvieren und dafür auch noch gut honoriert zu werden. 

Herr Stadtrat Hacker kann also nicht die Zufriedenheit der Ärzt*innen in einem System, das offensichtlich funktioniert einfach „abschaffen“. Er meint die Rahmenbedingungen der Niederlassungsmöglichkeit passen nicht. Nein nicht mehr „Zwang“ ist die Lösung. Es passt vielmehr nicht am Arbeitsplatz in der Anstellung oder in Form eines Kassenvertrages. Der Erfolg eines tatsächlich „selbstständigen“ Systems der ärztlichen Berufsausbildung zeigt doch auf was es bräuchte auch die Kassen und Klinikmedizin zu attraktiveren. Die politische Energie muss daher auf Reformen in den traditionellen Systemen der Berufsausübung gelenkt werden. Dann wird das System »Wahlärzt*in“ seinen Glanz von alleine verlieren.

Forderungen: Nein zur 5 Minuten Medizin, nein zum Sparzwang im Gesundheitswesen, JA zum freien ärztlichen Beruf (frei in den fachlichen Entscheidungen und frei von politischer Instrumentalisierung), deutliche Verbesserung der Erstattung von wahlärztlichen Honorarnoten, verbesserte Einbindung dieses funktionierenden Systems in die Versorgungspläne UND unbedingt eine Reform der Struktur der Finanzierung des Gesundheitswesens (Fragmentierung in ambulante Medizin – ÖGK/stationärer Sektor Länder).

Wahlärzt*innen spielen  in der Versorgung wirklich kranker Menschen allerdings keine Rolle – da jene sich auf Dauer die Arztbesuche leisten nicht können.

Die sozial Schwächsten werden auch nicht über Wahlärztinnen versorgt werden können – die können das Geld auch nicht vorschießen – die haben nämlich keine 100 Euro extra in der Tasche. Armut ist aber eine der wesentlichsten Faktoren für Krankheit! Beziehingsweise entsteht Armut oft durch Krankheit!

Wahlärzt*innen bieten in den meisten Fällen auch keine ganzjährige Betreuungsmöglichkeit (keine Urlaubsregelung, keine Urlaubsvertretung), können in Krisen nicht spontan kontaktiert werden, lehnen die Versorgung schwer kranker Menschen oft ab, weil sie nicht die Möglichkeiten – zB Ordinationsassistentinen –  haben, oft 1 Frauen-/ Männerbetriebe sind und eben auch nicht wirkliche Öffnungszeiten haben.Es gibt natürlich auch Ausnahmen – aber Fakt ist, dass es keinerlei Regelungen dazu gibt.

Gesundheit muss barrierefrei bleiben, für alle Menschen in diesem Land zugänglich und ohne finanzielle Hürden. Nur, wenn wir es schaffen, die Schwächsten gut zu behandeln, haben wir ein gutes Gesundheitssystem! Alle Menschen haben das gleiche Recht auf Behandlung, Versorgung und Gespräch.

Dr. Michael Lazansky und Dr. Jula Göd

 

weitere Beiträge

Statement zur Arbeitszeitverkürzung

Statement zur Arbeitszeitverkürzung

„Die Belastungen und der Stress, unter denen nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern das gesamte Gesundheitspersonal seit Ausbruch der Pandemie leiden, ist tatsächlich kaum zu fassen“, erklärt Michael Lazansky, Spitzenkandidat der Grünen Ärztinnen und Ärzte für die...