Wohlfahrts Fond

von | 18.04.2021 | STANDESPOLITIK

Wir bewirken etwas!

Hartnäckig, aber gleichzeitig sachlich und konstruktiv haben wir uns in dieser Periode der Ärztekammer als Grünmeds im Bereich des Wohlfahrtsfonds eingebracht.
Michael Lazansky war dabei unser Vertreter und konnte als 1. Stv. Vorsitzender des entscheidenden Verwaltungsausschusses an vielen „Schrauben“ in unserem Versorgungswerk drehen.
Obwohl wir als Kleinfraktion nur einen Vertreter in dieses 19-köpfige Gremium entsandten, konnten wir die klugen Köpfe der anderen großen Fraktionen von notwendigen Verbesserungen überzeugen und gemeinsam umsetzen.
Mitbestimmung fällt uns nicht vor die Füße. Für uns gilt gemeinsam engagiert und mutig für den Wandel zu kämpfen. Es hat sich ausgezahlt. Wir haben unser Mandat ernst genommen, und die geschafften Reformen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ein wichtiges Element ist, dass es gerade Michael Lazansky wichtig war seriöse Informationen über das zu Unrecht als unnahbar und sehr kompliziert geltende Versorgungswerk zu kommunizieren. Denn in früheren Perioden waren diese Mangelware. Unsicherheit und der Nimbus des elitären Zirkels derer die den WFF leiten, waren oft wahrgenommene Eindrücke über viele Jahre. Mut und die Bereitschaft diese Regelungen verständlich anzusprechen und in vielen Infoveranstaltungen auch persönlich zu vermitteln, war von Anfang an ein Motto der Grünmedbewegung.
So kam es auch, dass wir das kammereigene Medium DotorInWien erstmals zu einer breiten Informationsserie nutzten. Eine weitere Initiative war die Verbesserung im Bereich der Vertrauensärzt*innen. Die Aufnahme eines Psychiaters erleichterte die Beurteilung von Arbeitsausfällen aufgrund mannigfaltiger Stressoren unserer Berufsgruppe und wird der Realität der Diagnosehäufigkeiten in diesem Bereich gerecht.

Die vielleicht größte Leistung aber war die Einlösung des Versprechens, auch etwas zurückzugeben. Nach den Gehaltstabellen Änderungen für Spitalsärzt*innen und dem Auslaufen der Beitragsreduktion im Turnus haben wir es geschafft, erstmals eine deutliche Reduktion zu gestalten. Auch Leistungen für Kinderunterstützungen konnten erstmals verdoppelt werden. Die Vereinfachung von Beantragungen nach Invalidität und Krankenstand und die Abschaffung von Formerfordernissen waren weitere Maßnahmen. Nicht zuletzt konnten auch die wenig attraktiven Krankengeldtagsätze deutlich angehoben werden und auch die Pensionen wurden wertgesichert und teilweise sogar darüber angehoben. Aber lesen sie im Folgenden nochmals in der Aufzählung, die für sie erreichten Reformschritte.

 

  • Die Anpassung der Staffelung bringt 5000 Fondsmitgliedern eine Ermäßigung. Die wesentlichste Änderung betrifft eine Reduktion des Beitragssatzes für Einkommen zwischen EUR 26.000 und EUR 100.000: so wird der Beitragssatz für Einkommen zwischen EUR 26.000 und EUR 30.0000 von 12% auf 11% (mehr als 8% minus) und für Einkommen größer als EUR 30.000 und bis 100.000 von 14% auf 12% (mehr als 14% minus) gesenkt. Die Änderungen gelten ab 01.01.2021 und werden mit der Beitragsvorschreibung im Mai 2022 wirksam.
  • Weiters wurde die Möglichkeit des zinsfreien Nachkaufs der im aktuellen Beitragsjahr fehlenden Anwartschaftspunkte von 1 auf 5 Jahre ausgeweitet.
  • Bei der Beantragung von Krankengeldleistungen und Partusgeld wurde erleichternd eingeführt, dass nicht mehr zwingend die Formblätter der Concisa zu verwenden sind. Auch formlose Ansuchen, denen die erforderlichen Unterlagen beigelegt sind, reichen für die Antragsstellung.
  • Trotz eines pandemiebedingt schwierigen Jahres hat die erweiterte Vollversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses zudem auch dieses Jahr eine Inflationsabgeltung der Versorgungsleistungen (z.B. der Pensionen) des Wohlfahrtsfonds in Höhe von 1,5% beschlossen.
  • Insbesondere die Taggeldleistungen für einen Spitalsaufenthalt wurden von 5,50 Euro auf 16,50 Euro erhöht. Damit können Ärzt*innen und Zahnärzt*innen im Falle der Geburt einmalig 739,20 Euro in Anspruch nehmen. Für Fälle einer Mehrlingsgeburt beziehungsweise einer Sectio erhöht sich dieser Betrag nochmals auf insgesamt 924 Euro. Eine Erhöhung ist auch für den Fall eines vorzeitigen Mutterschutzes vorgesehen.
  • Die Waisenversorgung wurde mit 1. Jänner 2020 verdoppelt und beträgt seither für Halbwaisen 500 Euro und für Vollwaisen 1000 Euro monatlich. Diese Unterstützung wird fix gewährleistet, unabhängig davon, wie viele Anwartschaftspunkte das verstorbene Mitglied zum Zeitpunkt des Ablebens gesammelt hat.
  • Auch Kinder von Mitgliedern, die eine Invaliditätsversorgung oder eine Altersversorgung beziehen, werden bis zu ihrem 27. Lebensjahr, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden, deutlich besser als zuvor unterstützt. Die Kinderunterstützung beträgt für Kinder von Empfänger*innen  einer Altersversorgung 200 Euro monatlich, für Kinder von Empfänger*innen einer Invaliditätsversorgung 350 Euro monatlich. Die Kinderunterstützung von 350 Euro kann ebenfalls beantragt werden, wenn das Kind wegen körperlicher oder psychischer Krankheiten oder Störungen dauerhaft erwerbsunfähig ist.

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