Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG – Verlängerung der Opt-out Regelung – Stellungnahme

von | 16.05.2021 | STANDESPOLITIK

Stellungnahme zur Landehauptleute-Konferenz

Wir stehen kurz vor dem Ende einer viel zu langen Übergangsfrist. 28 Jahre werden vergangen sein wenn am 1. Juli 2021 endlich die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG umgesetzt sein wird. Vorrangegangen war dem Ganzen im Dezember 2011 eine Beschwerde einer Einzelperson betreffend der gemeinschaftrechtswidrigen Umsetzung der Arbeitszeitrichtline im Bereich der Spitäler. Dadurch wurden sowohl die Lebensqualität als auch die Zukunftsperspektiven im ärztlichen Bereich beschäftigter Personen mit Füssen getreten. 2014 wurde dann nach vielen Diskussionen und dem nötigen Druck durch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Änderung beschlossen. Aber auch die Übergangsfrist, die einen Kompromiss mit den Spitalsträgern der Länder darstellte. Damit diese nicht überfordert werden mit der Anpassung an die „neuen“ Bedingungen.  Spitalsärztinnen und –ärzte arbeiten nun maximal 48 Stunden pro Woche – es sei denn, sie stimmen mittels persönlichem Opt-out einer durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 55 Stunden pro Woche zu. Mit 1. Juli 2021 läuft die Übergangsregelung und damit das individuelle Opt-out aus.

 

Und was müssen wir jetzt von der Landeshauptleutekonferenz erfahren. Als Reaktion auf personelle Engpässe ist eine Verlängerung dieser Frist angedacht, um damit neuerlich die Interessen der Spitalsärztinnen und –ärzte zu opfern und deren völliges Ausbrennen in Kauf zu nehmen. Ärztliches Personal kann nur über eine attraktive qualitätsvolle Ausbildung und Arbeitsbedingungen, die dem 21. Jahrhundert entsprechen, gewonnen werden. Alleine das Andenken von Rückschritten, die sowohl negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte als auch auf die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in Kauf nehmen, sind den Ansprüchen des österreichischen Gesundheitssystems unwürdig.

Michael Lazansky

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