Teil 1: Unser Wirken im Wohlfahrtsfonds
Seit einem halben Jahr ist unser Vorsitzender, Dr. Michael Lazansky, der Vorsitzende des Verwaltungsauschusses des Wohlfahrtsfonds (WFF) der Ärztekammer für Wien. Vieles ist bereits vor seiner Zeit geschehen. Strukturelle Veränderungen (Controlling, Professionalisierung, Complianceregeln) haben die offensichtlichsten Mängel und Probleme, die der Rechnungshof in einer Untersuchung – auch auf damaligen Druck der grünen Ärztinnen und Ärzte – feststellen und beheben können.
Aber das kann erst der Anfang sein. Jetzt wo die größten Ungereimtheiten beseitigt sind, ist nicht die Zeit für Selbstzufriedenheit und Umstellen auf Autopiloten. Nein wir brauchen mehr Anstrengungen, dieses Konstrukt zu verbessern und zu rechtfertigen.
Schön ist es aber auch, kurz am Weg innezuhalten und anzuerkennen, dass uns das gute Sicherheitsniveau unserer Veranlagungen, mit positiver Performance der Renditen, aktuell ein höheres Leistungsniveau bei mittlerweile gesunkenen Beiträgen ermöglicht.
- Eine Pensionserhöhung um 1.7%. Damit erreichen wir zwei Ziele. Zum einen leisten wir einen Beitrag zur Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen, zum anderen vermeiden wir eine zu große Belastung der aktiven Generationen, die ja diese Erhöhung finanzieren muss.
- Erhöhung der Waisenversorgung mit 1. Jänner 2022. Die Halbwaisenversorgung wurde auf EUR 600,- erhöht und die Vollwaisenversorgung auf EUR 1.4000. Durch diese Maßnahme soll insbesondere die Bedeutung des Wohlfahrtsfonds auch für die Hinterbliebenenversorgung hervorgestrichen werden. Die Leistungen der Waisenversorgung werden bei Nachweis einer Berufs- oder Schulausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ausbezahlt.
- Verbesserungen bei der Beantragung von Kinderunterstützung. Die Leistung von Kinderunterstützung steht Empfänger*innen einer Alters- oder Berufsunfähigkeitspension zu und soll insbesondere für Zeiten der Invalidität eine solide Hinterbliebenenversorgung gewährleisten. Künftig werden Anträge auf Kinderunterstützung von der Antragsstellung auf Berufsunfähigkeitsrente entkoppelt und können nunmehr innerhalb von 12 Monaten ab der Gewährung der Alters- oder Invaliditätsversorgung gestellt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Betroffene insbesondere im Falle der Berufsunfähigkeit und in einer für sie belastenden Situation mehr Zeit für die Antragsstellung haben.
- Vereinfachung beim Krankengeld. Zwar spielen die Leistungen der Krankenunterstützung nur eine untergeordnete Rolle, dennoch haben wir nach der Erhöhung des sogenannten „Partusgeldes“ weitere Erleichterungen beschlossen: Ab dem 1. Jänner 2022 ist es möglich, Krankenunterstützungsleistungen auch außerhalb des Wohnsitzes und unabhängig von einem Ortswechsel zu beziehen.
- Erwerb von Pensionsanwartschaften für Kindererziehung. Es wurde die Möglichkeit eingeführt Pensionsanwartschaften ab 2021 auch für Zeiten der Kindererziehung (max. 12 Monate) zu erhalten.
- Verbesserung der Information nach außen. Mehr Information zum WFF im DoktorIn Wien, quartalsweise Vorträge für Turnusärzt*innen (»der WFF stellt sich vor«). Wir haben vor, noch bis April erklärende Kurzvideos zu den zentralen WFF Informationen zu erstellen und auf der ÄK Website zur Verfügung zu stellen. Quartalsweise Veranlagungsberichte für die Mitglieder ebenfalls über DoktorInWien.